Verbraucherinformationen:
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Zur Plattform »
Anbieter kontaktieren
Objektanfrage
Bitte füllen Sie das untenstehende Kontaktformular aus, um mit dem Anbieter in Kontakt zu treten.
Die mit * gekennzeichneten Felder sind vom Anbieter als Pflichtfelder vorgegeben.
Ihre Anfrage war erfolgreich
Vielen Dank für Ihre Objektanfrage. Wir haben diese per E-Mail an den Anbieter des Objekts weitergeleitet.
Sie erhalten in den nächsten Minuten eine Bestätigungs-E-Mail.
Leider konnte der Bauplatz nicht reserviert werden
Es tut uns leid, der von Ihnen gewählte Bauplatz konnnte nicht reserviert werden. Evtl. wurde er zwischenzeitlich von einer anderen Person reserviert.
Vielleicht können Sie einen anderen Bauplatz reservieren.
Wohngebiet »Neubaugebiet Oberau-Süd III, 2. Bauabschnitt« in 63674 Altenstadt, Oberau
Das Neubaugebiet „Oberau-Süd III“ liegt in Oberau, einem von acht Ortsteilen der Gemeinde Altenstadt.
Oberau liegt im Süden des Wetteraukreises nahe der Grenze zum Main-Kinzig-Kreis und ist ca. 25 km von Frankfurt am Main entfernt.
Oberau verfügt über stattliche Fachwerkhäuser rund um den gepflasterten Kirchplatz mit seinem überdachten Dorfbrunnen. Von dort erstreckt sich ein verkehrsberuhigtes Wohngebiet, das mit „Oberau-Süd III“ nun eine weitere Erschließung erfährt.
Oberau ist umgeben von viel Natur und grenzt westlich an ein Auenschutzgebiet.
Dieses Wohngebiet zeichnet sich durch seine zentrale Lage mit Blick in die Natur aus.
- Das Baugebiet wird in zwei Bauabschnitten erschlossen.
- Der erste Bauabschnitt mit 103 Bauplätzen ist bereits vollständig vermarktet.
- Eine Bebauung ist mit Einzel-, Doppel- oder Reihenhäusern möglich.
- Die Gemeinde Altenstadt bietet attraktive Nachlässe:
Familien und Alleinerziehende mit mindestens 3 Kindern (bis 18 Jahre) 10 % Nachlass,
Familien und Alleinerziehende mit bis zu 2 Kindern (bis 18 Jahre) 5 % Nachlass,
Behinderte mit 100 % Erwerbsminderung 10 % Nachlass,
Bei den Nachlässen ist nur eine Option möglich!
- Der Kaufpreis beträgt 350,00 €/qm (erschlossen).
- Bei dem letzten freien Grundstück, Flurstück Nr. 379, handelt es sich um ein Erbbaurechtsgrundstück, welches nicht käuflich erworben werden. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie dem jeweiligen Bauplatz.
Rahmenbedingungen für den Erwerb eines Grundstückes in Erbbaurecht
• Der jährliche Erbbauzins beträgt 3 % des Grundstückskaufpreises (= 350,00 €/qm x Grundstücksgröße);
• hierin enthalten sind die Erschließungskosten.
• Die Laufzeit des Erbbaurechtes beträgt 66 Jahre.
• Für den Bau eines KfW-Effizienzhauses (KfW 40) gibt es 0,25 % Nachlass auf den jährlichen Erbbauzins.
• Der Nachlass der Familienförderung (5 % für bis zu 2 Kinder unter 18 Jahren bzw. 10 % ab 3 Kinder unter 18 Jahren sowie 10 % bei einer 100 %igen Erwerbsminderung) wird vom Grundstückskaufpreis abgezogen.
• Mindestens eine Wohneinheit ist von dem Erbbauberechtigten über die Dauer von 10 Jahren nach Vertragsabschluss selbst zu nutzen.
Fachbereich Bauen und Umwelt
Januar 2022
Informationen zur Vergabe
WICHTIGE HINWEISE:
Sie können keine Reservierung selbst vornehmen, sondern nur eine Anfrage für eine Reservierung online vornehmen. Jede Familie kann nur für ein Grundstück eine Anfrage stellen.
Die Bearbeitung erfolgt direkt über den Fachbereich Bauen und Umwelt der Gemeinde Altenstadt in der Reihenfolge, in der die Reservierungswünsche online eingehen.
Sollte Ihr Wunschgrundstück Ihnen zugesprochen werden, erhalten Sie dann im nächsten Schritt eine Vereinbarung, die Sie dann bitte unterschrieben an uns zurücksenden. Die Zusage für eine Reservierung ist für uns nur dann bindend, wenn Sie eine mit dem Kaufpreis zu verrechnende „Bearbeitungsgebühr“ in Höhe von 1.000,00 € innerhalb einer bestimmten Frist zahlen.
Sollten Sie bereits Eigentümer/Miteigentümer eines bebauten Grundstücks mit mehr als einer Wohneinheit oder Eigentümer/Miteigentümer von mehr als einem Wohnungseigentum oder eines bebaubaren Grundstücks, das Wohnzwecken dient oder dienen könnte (dies gilt auch für bebaute und unbebaute Grundstücke im Ausland) werden Sie von der Grundstücksvergabe ausgeschlossen.
Sollten Sie nur eine Wohneinheit besitzen (Haus oder Eigentumswohnung) werden Sie nicht ausgeschlossen.