Die Lage zeichnet sich durch die unmittelbare Nähe zu der EZB und zum Stadtzentrum sowie eine optimale verkehrstechnische Anbindung aus, wobei die meisten wichtigen Ziele fußläufig erreichbar sind.
Mit einem tollen Blick Richtung Main können Sie abends auf dem Balkon entspannen.
Größere Supermärkte sowie weitere Geschäfte für den täglichen Bedarf befinden sich direkt vor der Haustür.
Mayfahrtstraße 3
60314 Frankfurt am Main
Hier wird ein ganz besonderes und in sich mehr als gelungenes Raum- und Wohnkonzept auf insgesamt ca. 124 m2 Wohnfläche präsentiert. Dazu bekommt man 2 zusätzlichen Räume in Untergeschoss, die man als Fitnessraum und Hobbyraum verwenden kann. Diese bringen zusätliche 60m2.
Das Herzstück der Wohnung besteht aus dem wunderschönen Wohn- und Essbereich mit angrenzender, offener Küche.
Drei extra Schlafzimmer mit modernen Bäder, sowie ein kleiner Flur bieten ausreichend Platz und Wohnkomfort.
Die Badezimmer sind mit bodentiefen Duschen, hochwertigen Armaturen, beleuchtetem Spiegel und Waschtischunterschrank ausgestattet.
Die bodentiefen Fenster in der Wohnung sorgen für strahlende Helligkeit und Gemütlichkeit im gesamten Wohnbereich. Die Wohnung hat auch ein tolles Balkons mit Mainblick.
Der über 50 m² große Wohnbereich ist nach Süden ausgerichtet und bietet durch bodentiefe Fenster sowie eine Raumhöhe von ca. 2,75 m viel Helligkeit und Gemütlichkeit. Der große Balkon bietet einen herrlichen Blick Richtung Main.
Balkon, Terrasse, Wintergarten, Garten, Keller, Fahrstuhl, Duschbad, Einbauküche, Gäste-WC, Barrierefrei, Parkett, Fliesen
Bemerkungen:
- unbezahlbarer Ausblick
- Concierge Service
- Bodentiefe Fenster mit elektrischen Rollläden
- hochwertiger Dielenboden
- massive Eingangstüren mit Mehrfachverriegelung
- moderne Küche, voll ausgestattet mit Marken-Geräten
- Fußbodenheizung/Kühlung
- möblierte Dachterrasse mit Skyline-Blick
- Concierge-Service mit umfangreichem Dienstleistungsangebot
- uvm.
Heizungsart: Fußbodenheizung
2 TG Parkplätze sind gegen Aufpreis zu bekommen. Eins davon für E-Autos.
Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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