Frankfurt-Nordend: Das bevölkerungsreiche Nordend ist bei Jung und Alt einer der beliebtesten Stadtteile. Hier gibt es wunderschöne Altbauwohnungen, gemütliche Cafés, viele gute Restaurants an fast jeder Ecke, Bio-Märkte, Spielplätze und Parks. Ferner eine perfekte Anbindung an den Nahverkehr, kurze Wege in die Innenstadt. Einfach gesagt: Hier lebt es sich perfekt als Familie oder auch als Single. Das Nordend gehört heute zu den beliebtesten Wohngebieten der Stadt.
Die genaue Adresse des Objekts ist vom Anbieter nicht freigegeben. In der Karte ist daher die ungefähre Lage der Immobilie dargestellt.
Diese schöne, lichtdurchflutete Altbauwohnung im 1.OG eines gepflegten Mehrfamilienhauses im gefragten Frankfurter Nordend, besticht nicht nur durch ihren sehr gepflegten Zustand und 3m hohe Decken, sondern auch durch die 2008 nachgerüsteten Balkone. Diese sind zum ruhigen und grün bewachsenen Innenhof angebaut und vergrößern nicht nur die Wohnfläche sondern laden zur sonnigen Verschnaufpause im Großstadttrubel ein. Zusätzlich steht sowohl ein Kellerraum, als auch ein Speicherraum im Dachboden zur Verfügung.
In 200m Entfernung befindet sich die beliebte Berger Straße und fußläufig finden sich auch alle Geschäfte des täglichen Bedarfes, sowie Bus und U-Bahnstationen.
Zuletzt betrug das monatliche Hausgeld 475 EUR
Die Wohnung ist noch bis zum 31.12.2026 vermietet und ab Januar 2027 bezugsfrei.
- Einbauküche
- Ruhiger Balkon zum Innenhof
- 3m hohe Decken
- Eigener Kelleraum
- Eigener Speicherraum auf dem Dachboden
- Interessant für Eigennutzer und Kapitalanleger
- Neue Gas-Zentral-Heizung seit 2024
Seit 1979 sind wir auf die Vermarktung von Wohnimmobilien im Rhein-Main-Gebiet spezialisiert.
Sie möchten Ihre jetzige Immobilie verkaufen oder vermieten?
Unser Experten-Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Gerne erstellen wir Ihnen eine professionelle Marktwertermittlung und managen den Verkauf/Vermietung von A-Z.
Sofern Sie als Kapitalanleger eine Immobilie zur Vermietung erwerben, erhalten Sie Sonderkonditionen für die Erstvermietung.
Mit dem Verkäufer wurde gem. § 656c BGB die Maklerprovision in identischer Höhe wie die Käufer-Maklerprovision vereinbart.
Alle Angaben ohne Gewähr.