Die Wohnung befindet sich in Maintal-Dörnigheim, einem beliebten Stadtteil von Maintal im Main-Kinzig-Kreis. Die Lage verbindet ein angenehmes Wohnumfeld mit einer guten Erreichbarkeit der umliegenden Städte Frankfurt am Main und Hanau.
Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Schulen, Kindergärten sowie verschiedene Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten befinden sich im näheren Umfeld. Auch die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sowie an das regionale Straßennetz ist gut.
Die Lage eignet sich daher besonders für Berufstätige, Singles oder Paare, die ruhig wohnen und gleichzeitig die Nähe zum Rhein-Main-Gebiet schätzen.
Adresse: Backesweg, 63477 Maintal-Dörnigheim.
Backesweg 27
63477 Maintal
Die angebotene 2-Zimmer-Wohnung mit ca. 49,00 m² Wohnfläche befindet sich im 1. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses in 63477 Maintal-Dörnigheim.
Die Wohnung verfügt über einen großzügigen Wohn- und Essbereich, ein separates Schlafzimmer, eine Küche, ein Badezimmer, einen Flur, einen Abstellraum sowie einen Balkon. Der Grundriss ist kompakt und funktional gestaltet und eignet sich besonders gut für Singles oder Paare.
Zur Wohnung gehört außerdem ein Kellerraum. Die Beheizung des Gebäudes erfolgt zentral über Erdgas.
Die monatliche Kaltmiete beträgt 720 €, hinzu kommen 170 € Nebenkostenvorauszahlung, sodass sich eine monatliche Warmmiete von 890 € ergibt.
Balkon, Garten, Keller, Laminat, Fliesen
Bemerkungen:
Helle 2-Zimmer-Wohnung mit großzügiger Wohnküche und integriertem Essbereich, separatem Schlafzimmer, Balkon, Abstellraum und Keller. Die offene Raumgestaltung schafft ein angenehmes Wohngefühl und eignet sich ideal für Singles oder Paare.
Heizungsart: Zentralheizung
Energieträger: Gas
Die monatliche Kaltmiete beträgt 720 €, hinzu kommen 170 € Nebenkostenvorauszahlung. Die Warmmiete beträgt somit 890 €. Der Mietvertrag wird mit einer Mindestmietdauer von 24 Monaten abgeschlossen. Bei Interesse bitten wir um eine kurze Vorstellung mit Angaben zur Anzahl der einziehenden Personen, zur beruflichen Situation sowie zum gewünschten Einzugstermin. Besichtigungstermine sind nach Vereinbarung möglich.
Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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