Lörzweiler ist eine beliebte Wohngemeinde im Herzen von Rheinhessen – nur wenige Kilometer südlich von Mainz. Umgeben von Weinbergen, Feldern und sanften Hügeln bietet der Ort die perfekte Kombination aus naturnahem Wohnen und urbaner Erreichbarkeit. Die charmante Ortsgemeinde zeichnet sich durch ihre ruhige, familienfreundliche Atmosphäre und ihre sehr gute Infrastruktur aus. Eine Bäckerei, Kindergarten, eine Grundschule sowie ärztliche Versorgung sind direkt im Ort vorhanden oder in wenigen Minuten erreichbar.
Auch für Berufspendler ist Lörzweiler ideal gelegen: Die Autobahn A63 (Anschlussstelle Nieder-Olm) ist nur etwa 7 Kilometer entfernt und ermöglicht eine schnelle Anbindung
nach Mainz, Wiesbaden, Alzey und Frankfurt. Öffentliche Verkehrsmittel (Buslinien) verbinden Lörzweiler regelmäßig mit Mainz und den umliegenden Gemeinden.
Zahlreiche Rad- und Wanderwege sowie die unmittelbare Nähe zu Naherholungsgebieten laden zur aktiven Freizeitgestaltung ein. Weinliebhaber und Genießer kommen
durch die traditionelle rheinhessische Weinkultur ebenfalls auf ihre Kosten.
Infrastruktur (im Umkreis von 5 km):
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Öffentliche Verkehrsmittel
Weinbergstraße 40
55296 Lörzweiler
Diese charmante 3-Zimmer-Wohnung mit ca. 95m² Wohnfläche bietet
Ihnen auf durchdacht geschnittenem Grundriss ein ideales Zuhause für
junge Paare oder kleine Familien. Die Wohnung befindet sich in einem
sehr gepflegten, harmonischen 5-Parteienhaus in schöner, ruhiger
Wohnlage – perfekt zum Ankommen und Wohlfühlen.
Balkon, Keller, Duschbad, Einbauküche, Fliesen
Bemerkungen:
Tageslichtbad mit begehbarer Dusche und Waschmaschinenanschluss (auch Waschkeller vorhanden).
Einbauküche aus 2019 und Abstellraum in der Küche
Balkon mit elektr. Markise
1 KFZ Stellplatz
Kellerraum mit ca. 22m² Nutzfläche
Fahrradabstellraum
Energieeffiziente neue Gaszentralheizung aus 2021
Heizungsart: Zentralheizung
Energieträger: Gas
Bewerbungen bitte mit Gehaltsnachweisen und einer Schufa-Auskunft.
Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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