Die Wohnung liegt in Bremen im Stadtteil Habenhausen, ca. 7km von Roland und Rathaus entfernt. Der Stadtteil ist geprägt durch zahlreiche in den 80er und 90er Jahren errichtete Einfamilienhäuser und einige Eigentumswohnanlagen. Das Grundstück grenzt an den Süddeich des Werdersees, der zum mehr als 500.000m² großen Naherholungsgebiet Werdersee gehört. Der Zugang zum Naherholungsgebiet ist ca. 200m entfernt. In gleicher Entfernung erreicht man die Bushaltestelle der Linie 26, die in ca. 30 Minuten die Stadtmitte und den Hauptbahnhof erreicht. Die Haltestelle liegt unmittelbar vor einem hervorragendem indischen Restaurant. Kirche, Kita, Grundschule, Oberschule, Bäckerei und Einkaufzentrum sind in 100 - 500m fußläufig erreichbar.
Infrastruktur (im Umkreis von 5 km):
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Öffentliche Verkehrsmittel
Die genaue Adresse des Objekts ist vom Anbieter nicht freigegeben. In der Karte ist daher die ungefähre Lage der Immobilie dargestellt.
Hervorragend gelegene Zwei-Zimmer-Eigentumswohnung in einer Wohneigentumsanlage mit 20 Wohnungen in zwei Gebäuden. Die Wohnung befindet sich im hinteren Gebäude mit zwei Eingängen und jeweils 4 Wohnungen je Eingang im Hochpaterre rechts . Die Wohnung wurde vor einem Jahr renoviert und wurde seither für Eigenbedarf freigehalten. Die Küche, mit Blick auf Wiesen, Deich und Werdersee, ist mit einer Einbauküche ausgestattet. Im Bad mit Fenster sind Toilette, Dusche und Waschmaschinenplatz vorhanden. Das Wohnzimmer ist 23m² groß und wird durch eine 4m² großen Südbalkon ergänzt. Der Boden ist mit Laminat ausgelegt. Das Schlafzimmer ist 13m² groß, der Boden ist mit Laminat ausgelegt. Zur Wohnung gehört ein Kelleraum von ca. 9m². Im Gemeinschaftskeller kann ein Fahrrad abgestellt werden. Außerdem gehört ein PKW-Stellplatz in der Tiefgarge zur Wohnung.
Balkon, Keller, Duschbad, Einbauküche, Laminat, Fliesen
Heizungsart: Zentralheizung
Energieausweis nicht vorhanden
Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
Alle Angaben ohne Gewähr.