Hepberg gehörte zum Rentamt München und zum Landgericht Vohburg des Kurfürstentums Bayern. Die Freiherren Müller von Gnadenegg besaßen hier die seit dem 15. Jahrhundert bestehende offene Hofmark. Im Zuge der Verwaltungsreformen in Bayern entstand mit dem Gemeindeedikt von 1818 die heutige Gemeinde.
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