Die Wohnung befindet sich in der **Nürnberger Straße 11 in Cadolzburg** in zentraler und verkehrsgünstiger Lage.
Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, darunter **Supermärkte, Bäckereien und eine Apotheke**, befinden sich in der näheren Umgebung. Auch Ärzte, Gastronomie und weitere Geschäfte sind im Ort gut erreichbar.
Für Familien bietet Cadolzburg **Grund- und Mittelschule sowie mehrere Kindergärten und Kindertagesstätten**.
Der **Bahnhof Cadolzburg** sowie Bushaltestellen sorgen für eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Durch die verkehrsgünstige Lage sind außerdem Fürth und Nürnberg gut erreichbar.
Insgesamt bietet die Lage eine gute Infrastruktur für den täglichen Bedarf und kurze Wege innerhalb Cadolzburgs.
Infrastruktur (im Umkreis von 5 km):
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Öffentliche Verkehrsmittel
Nürnberger Straße 11
90556 Cadolzburg
Die angebotene 2-Zimmer-Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses in der Nürnberger Straße 11 in Cadolzburg und verfügt über eine Wohnfläche von ca. 60 m².
Die Wohnung bietet eine praktische Raumaufteilung und eignet sich ideal für Singles oder Paare. Die Ausstattung ist funktional und entspricht überwiegend dem baujahrtypischen Standard.
Eine vorhandene Einbauküche kann nach Absprache vom Vormieter übernommen werden.
Zur Wohnung gehört außerdem ein separates Kellerabteil. Im Keller befindet sich zudem ein Waschmaschinenanschluss.
Eine Garage ist ebenfalls vorhanden und bietet eine komfortable Parkmöglichkeit direkt am Objekt.
Keller, Fliesen
Bemerkungen:
Die Wohnung verfügt über eine funktionale und überwiegend baujahrtypische Ausstattung.
Eine vorhandene Einbauküche kann nach Absprache vom Vormieter übernommen werden.
Zur Wohnung gehören ein separates Kellerabteil sowie eine Garage. Ein Waschmaschinenanschluss befindet sich im Keller.
Die Wohnung befindet sich insgesamt in einem ordentlichen und gepflegten Zustand.
Heizungsart: Zentralheizung
Energieträger: Öl
Energieausweis nicht vorhanden
Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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