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Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt
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Andreas Latell
Markt 20
07318 Saalfeld /Saale
Dieses Objekt wird Ihnen in Kooperation mit der Sparkasse präsentiert. Ein Formular zur elektronischen Kontaktaufnahme steht Ihnen auf den Seiten des Sparkassen-Immobilienportals zur Verfügung.
Das Einfamilienhaus befindet sich in sonniger Ortslage von Könitz, einem Ortsteil von Unterwellenborn. Unterwellenborn ist eine Gemeinde mit ca. 8.500 Einwohnern, die in 13 Ortsteilen auf einer Fläche von 63 km² leben. Durch das hier ansässige Stahlwerk zählt die Gemeinde zu einer der wirtschaftlich stärksten Ansiedlungen in der Region. Es gibt eine gute Infrastruktur und ein vielfältiges Veranstaltungsangebot. Die Umgebung ist geprägt durch viel Wald in der Landschaftsregion Heide und das Naherholungsgebiet am Hohenwartestausee.
Unterwellenborn liegt an der Bahnstrecke Leipzig–Gera–Saalfeld
und an der Bundesstraße 281 Eisfeld–Triptis. Über diese erreicht man die etwa 6 km westlich gelegene Kreisstadt Saalfeld/Saale und die etwa 33 km östlich gelegene Anschlussstelle Triptis der Bundesautobahn 9.
Die genaue Adresse des Objekts ist vom Anbieter nicht freigegeben. In der Karte ist daher die ungefähre Lage der Immobilie dargestellt.
Zum Verkauf steht diese um 1959 massiv gebaute Doppelhaushälfte mit Keller in ruhiger und sonniger Ortslage von Könitz. Die Immobilie bietet auf drei ausgebauten Etagen viel Platz auch für 2 Familien. In den zurückliegenden Jahren wurden bereits einige Modernisierungen durchgeführt. Zum Haus gehören ein schönes Grundstück mit Zufahrt, Stellplätzen sowie ein Nebengebäude und 2 Garagen.
Individuelle Ausstattungsmerkmale:
- Nebengebäude
- Garage
- Stellplatz
KG - Waschküche, 3 Kellerräume
EG - Gäste-WC, Flur, Küche, 3 Zimmer
OG - Flur, Bad, Küche, 3 Zimmer
DG - 2 Zimmer ausgebaut
-------Alle vorstehenden Objektangaben basieren auf uns erteilten Informationen, insoweit ist eigene Haftung für deren Richtigkeit ausgeschlossen und Irrtum vorbehalten. Unsere Angebote sind freibleibend, unverbindlich und nur für den Empfänger bestimmt. Sie dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben werden. Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Der Empfänger kann sich nur darauf berufen, von einem Angebot bereits vorher Kenntnis gehabt zu haben, wenn er dies unverzüglich der Gesellschaft schriftlich mitteilt und den Nachweis hierfür erbringt.
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Quelle
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