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Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt
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Andreas Latell
Markt 20
07318 Saalfeld /Saale
Dieses Objekt wird Ihnen in Kooperation mit der Sparkasse präsentiert. Ein Formular zur elektronischen Kontaktaufnahme steht Ihnen auf den Seiten des Sparkassen-Immobilienportals zur Verfügung.
Die Fröbel- und Lavendelstadt Bad Blankenburg ist eine Kleinstadt im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt in Thüringen mit knapp 7.000 Einwohnern. Das idyllisch gelegene Städtchen am Eingang zum malerischen Schwarzatal zählt zu den ältesten Kurorten Thüringens und gilt als ein idealer Ausgangspunkt für die zahlreichen Sehenswürdigkeiten der Region. Über die B 88/85 erreicht man in wenigen Autominuten die Städte Saalfeld/Saale, Rudolstadt und Ilmenau.
Der weltbekannte Pädagoge Friedrich Fröbel ließ sich einst von dieser faszinierenden Landschaft inspirieren und prägte hier den Namen für seine Einrichtung: KINDERGARTEN.
Die genaue Adresse des Objekts ist vom Anbieter nicht freigegeben. In der Karte ist daher die ungefähre Lage der Immobilie dargestellt.
Zum Verkauf steht dieses großzügige Mehrfamilienhaus im Stadtzentrum von Bad Blankenburg. Anfang der 90-er Jahre wurde bereits eine einfache Grundsanierung durchgeführt. Inzwischen besteht hier jedoch wieder Investitionsbedarf. Einhergehend mit den notwendig durchzuführenden Modernisierungen ergibt sich hier eine interessante Möglichkeit, den wirtschaftlichen Ertrag der Immobilie zu steigern. Auf dem Grundstück mit Zufahrt befinden sich ausreichend Parkmöglichkeiten.
Individuelle Ausstattungsmerkmale:
- Grundstückszufahrt
- 4 Carports
- 4 Stellplätze - Die aktuellen Netto-Mieteinnahmen liegen bei ca. 27.247,00 € p. a.!
- Stellplatz
EG - 2 Wohnungen (1 WE leer), Nebenräume
OG - 3 Wohnungen
DG - 3 Wohnungen (1 WE leer)
Hinterhaus - 1 Wohnung und Nebenflächen
4 Carports, 4 Stellplätze
-------Alle vorstehenden Objektangaben basieren auf uns erteilten Informationen, insoweit ist eigene Haftung für deren Richtigkeit ausgeschlossen und Irrtum vorbehalten. Unsere Angebote sind freibleibend, unverbindlich und nur für den Empfänger bestimmt. Sie dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben werden. Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Der Empfänger kann sich nur darauf berufen, von einem Angebot bereits vorher Kenntnis gehabt zu haben, wenn er dies unverzüglich der Gesellschaft schriftlich mitteilt und den Nachweis hierfür erbringt.
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Quelle
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