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Verantwortliches Büro
Sparkasse Mittelholstein AG
Ansprechpartner
Thore Reinhardt
Markt 20
25746 Heide
Dieses Objekt wird Ihnen in Kooperation mit der Sparkasse präsentiert. Ein Formular zur elektronischen Kontaktaufnahme steht Ihnen auf den Seiten des Sparkassen-Immobilienportals zur Verfügung.
Das Grundstück liegt in hervorragender Lage von Sankt Peter-Ording, einem der beliebtesten Ferienorte an der Nordseeküste. Mit jährlich über 2,5 Millionen Übernachtungen zählt der Ort zu den bedeutendsten touristischen Zielen Schleswig-Holsteins. Die Umgebung ist geprägt von hochwertigen Hotels, Pensionen und Ferienanlagen. Der 15 Min. zu Fuß entfernte Strand, das UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer sowie zahlreiche Freizeit- und Wellnessangebote ziehen Urlauber, Sportbegeisterte und Kurgäste gleichermaßen an. Das Grundstück befindet sich in ruhiger, dennoch zentraler Lage - 10 Min. fußläufig - zu Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und den bekannten Stränden. Die Verkehrsanbindung ist ausgezeichnet: Der Bahnhof Sankt Peter-Ording sowie die Bundesstraße 202 gewährleisten eine gute Erreichbarkeit, auch aus Richtung Hamburg. Die touristische Nachfrage bietet eine ideale Grundlage für eine erfolgreiche Projektentwicklung!
Die genaue Adresse des Objekts ist vom Anbieter nicht freigegeben. In der Karte ist daher die ungefähre Lage der Immobilie dargestellt.
Grundstück im SO „Pension/Hotel“, 2.015 m², GRZ 0,4, 1 Vollgeschoss, max. Firsthöhe 10 m. Ideal für Hotel, Pension oder Boardinghouse. Top-Lage in St. Peter-Ording – touristisches Potenzial!
Dieses Grundstück in bester Lage bietet die seltene Gelegenheit zur Entwicklung eines hochwertigen Beherbergungsbetriebes. Es liegt im Bereich des Bebauungsplans Nr. 34, 4. Änderung, als Sondergebiet „Pension/Hotel“ (§ 11 BauNVO). Zulässig sind Hotels, Pensionen oder Gästehäuser; eigenständige Haushaltsführungen in den Einheiten sind ausgeschlossen. Der Einbau von Küchen oder Kochnischen ist nicht erlaubt, kleine Ausstattungen wie Minibar oder Wasserkocher sind möglich. Die zulässig GRZ beträgt 0,4, die GFZ ist nicht festgesetzt. Erlaubt ist ein Vollgeschoss und evtl. ein Staffel-/Dachgeschoss mit einer max. Firsthöhe von 10,0m. Die offene Bauweise ermöglicht eine ansprechende Architektur mit großzügigen Außenflächen. Stellplätze und Zufahrten dürfen die GRZ bis zu 0,7 überschreiten. Es wird ein Überwegungsrecht eingetragen. Weitere Details sind dem Bebauungsplan zu entnehmen. Eine Abstimmung mit der Gemeinde wird empfohlen.
Individuelle Ausstattungsmerkmale:
- B-Plan 34
- 4.Änderung
Baugrundstück
Bebbauungsplan Nr. 34, 4. Änderung
Sondergebiet "Pension/Hotel"
GRZ 0,4
1 Vollgeschoss + evtl. Staffel- / Dachgeschoss
Firsthöhe max. 10 m
offene Bauweise
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