1. Reihe an der Schlei – 1.200 m² mit eigenem Ufer & Waldsaum

24407 Rabenkirchen-Faulück

Kaufpreis
490.000 €
Fläche (ca.)
1.149,00 m²
Objektart
Bauplatz

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Anbieter

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Angaben zur Immobilie

Kaufpreis
490.000,00 €
erschlossen
Ja
erschlossen
Ja
Portal-Objekt-Nr.
G1276781
Anbieter-Objekt-Nr.
382780

Lagebeschreibung

Karschau ist ein beschaulicher Ort direkt an der Schlei, umgeben von Natur und Wasser.

Kappeln mit Hafen, Gastronomie, Ärzten und Einkaufsmöglichkeiten ist nur ca. 10 Autominuten entfernt.

Ostsee-Strände (Weidefelder Strand, Schönhagen) erreicht man in ca. 15 Minuten.

Flensburg: ca. 45 Minuten, Kiel: ca. 1 Stunde, Hamburg: ca. 2 Stunden.
Die Region ist beliebt für Segeln, Radfahren, Wandern und alle Arten von Wassersport.
Infrastruktur (im Umkreis von 5 km):
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Gymnasium, Öffentliche Verkehrsmittel

Objektadresse

Die genaue Adresse des Objekts ist vom Anbieter nicht freigegeben. In der Karte ist daher die ungefähre Lage der Immobilie dargestellt.

Objektbeschreibung

Dieses außergewöhnliche Grundstück in 1. Reihe an der Schlei bietet eine seltene Kombination aus privatem Uferzugang, einem idyllischen Waldsaum und einem freien Blick auf das Wasser. Die Südwestlage garantiert Sonne bis in die Abendstunden und unvergessliche Sonnenuntergänge über der Schlei.

Das Grundstück ist voll erschlossen und liegt in einer ruhigen Wohn- und Ferienhausumgebung. Durch die vorhandene Infrastruktur und die Nähe zu Kappeln (ca. 10 Minuten) eignet es sich sowohl für die private Feriennutzung als auch für eine dauerhafte Wohnnutzung, sofern die planungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Direkter, privater Schlei-Zugang

Südwestlage für maximale Abendsonne

Idyllischer Waldanteil am Grundstücksrand

Voll erschlossen – sofort nutzbar

Ruhige, naturverbundene Lage mit schneller Erreichbarkeit der Ostsee

Seltene Kombination aus Wasserlage, Wald und planungsrechtlicher Klarheit

Sonstige Angaben

Hinweis zur Besichtigung:
Die Immobilie grenzt unmittelbar an das Grundstück eines hochprominenten Nachbarn von erheblicher, auch internationaler Bekanntheit.

Aus Gründen des Schutzes seiner Privatsphäre sowie zur Vermeidung von Besichtigungstourismus oder der unbefugten Weitergabe sensibler Informationen ist eine Besichtigung ausschließlich nach vorheriger Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung (Non-Disclosure Agreement, NDA) möglich.

Diese Maßnahme stellt sicher, dass weder die Identität noch persönliche Lebensumstände des Nachbarn oder sonstige vertrauliche Details in den öffentlichen Raum gelangen. Wir bitten um Verständnis, dass ohne ein unterzeichnetes NDA keine Besichtigungstermine vereinbart werden können.


Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans der Gemeinde Rabenkirchen-Faulück:

Art der baulichen Nutzung: Sondergebiet „Ferienwohnungen“ (gemäß § 10 BauNVO) – alternative Nutzungen (z. B. Dauerwohnen) sind ggf. im Rahmen einer Bauvoranfrage mit der Gemeinde abzustimmen.

GRZ (Grundflächenzahl): 0,15 → maximal 15 % der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.

Bei 1.200 m² Grundstücksfläche entspricht das einer überbaubaren Fläche von max. 180 m² (inkl. Hauptgebäude und Nebengebäuden).


GFZ: nicht festgesetzt; die zulässige Baumasse wird über Gebäudehöhen, Geschossigkeit und Baugrenzen im B-Plan bestimmt.

Geschossigkeit: entsprechend Bebauungsplan (in vergleichbaren Lagen meist 1–2 Vollgeschosse).

Uferbereich: liegt im Landschaftsschutz-/FFH-Gebiet; Maßnahmen wie Steg oder Uferbefestigung sind gesondert genehmigungspflichtig.

Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!

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Alle Angaben ohne Gewähr.