Erbbaupachtgrundstück für 99 Jahre zur Errichtung einer Gastronomie in Top-Lage auf Fehmarn

23769 Fehmarn

Kaltmiete
1.125 €
Grundstücksfläche (ca.)
850,00 m²
Objektart
Gewerbegrundstück

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Angaben zur Immobilie

Pacht
1.125,00 € / Monat
Portal-Objekt-Nr.
G1201405
Anbieter-Objekt-Nr.
281735

Lagebeschreibung

Das Erbbaugrundstück, das zur Verpachtung steht, befindet sich in einer der begehrtesten Lagen auf der Tiefehalbinsel von Fehmarn, unmittelbar an der imposanten Fehmarnsundbrücke. Diese einzigartige Lage bietet nicht nur einen atemberaubenden Blick auf die Ostsee, sondern auch eine erstklassige Sicht auf die majestätische Brücke, die wegen ihrer charakteristischen Form auch als "Kleiderbügel" bekannt ist. Die Tiefehalbinsel zeichnet sich zudem durch ihre wunderschönen weißen Sandstrände aus, insbesondere der Südstrand bei Burgtiefe und Wulfener Hals. Die Insel Fehmarn erstreckt sich über eine Fläche von 185 Quadratkilometern und verfügt über eine beeindruckende Küstenlinie von etwa 78 Kilometern. Durch die Fehmarnsundbrücke ist die Insel mit dem Festland verbunden, was eine bequeme Anreise ermöglicht.

Der größte Ortsteil der Stadt auf Fehmarn ist Burg, wo etwa 6.000 der insgesamt 13.000 Einwohner der Insel leben. Die Insel zeichnet sich durch ihre abwechslungsreiche Küstenlandschaft mit Dünen, Steilküsten und Naturstränden aus. Die einzigartige Umgebung, die von der Natur geprägt ist, zieht eine beträchtliche Anzahl von Besuchern an. Im Jahr 2022 verzeichnete die Insel insgesamt 436.373 Ankünfte und 2.877.242 Übernachtungen, ein durch verschiedene Einflüsse geprägtes Allzeithoch.

Objektadresse

Die genaue Adresse des Objekts ist vom Anbieter nicht freigegeben. In der Karte ist daher die ungefähre Lage der Immobilie dargestellt.

Objektbeschreibung

Gemäß dem Bebauungsplan Nr. 119, Burgtiefe - Tiefehalbinsel, Erstaufstellung vom 27.02.2016, handelt es sich bei dem zur Verpachtung stehenden Grundstück um eine Landfläche von 600 Quadratmetern. Der Bebauungsplan sieht die Errichtung einer aufgeständerten Terrasse mit einer Grundfläche von 250 Quadratmetern vor, die einen direkten Zugang zum umliegenden Wasser bietet.


Diese Gestaltungsoption ermöglicht es den zukünftigen Pächtern, eine einladende und attraktive Außenterrasse zu schaffen, die eine einzigartige Atmosphäre bietet und die natürliche Schönheit der Umgebung optimal nutzt.
Das Sondergebiet Gastronomie (SO Gastro), das gemäß § 11 der BauNVO definiert ist, dient der Unterbringung von Schank- und Speisewirtschaften sowie Aufenthaltsräumen für Hafennutzer. Das Baurecht erlaubt eine Höhe von bis zu zwei Vollgeschossen und schreibt ein Flachdach vor, um eine moderne und harmonische Gestaltung sicherzustellen. Um den Gästen eine nahegelegene Parkmöglichkeit zu bieten, wird dem SO Gastronomie die Überlassung von 12 Parkplätzen am Yachthafen in unmittelbarer Nähe zugesagt. Dies ermöglicht es den Gästen, bequem und schnell zum Gastronomiebetrieb zu gelangen. In den Wintermonaten stehen zusätzliche Parkplätze in unmittelbarer Nähe zur Verfügung.
Zusätzlich können für die Mitarbeiter des Gastronomiebetriebs Jahresparkkarten bei der Stadt Fehmarn erworben werden, um zu gewährleisten, dass die zur Verfügung stehenden 12 Parkplätze am Yachthafen nicht überlastet werden. Dies stellt sicher, dass genügend Parkplätze für die Gäste des Betriebs zur Verfügung stehen und ein reibungsloser Ablauf gewährleistet wird.

Sonstige Angaben

Potenzielle Bewerber können ihr Interesse an dem Erbbaugrundstück bis zum 18.08.2024 bekunden, indem sie eine schriftliche Interessenbekundung einreichen. Alle relevanten Informationen befinden sich in dem beigefügten Exposé als PDF. In dieser sollten sie ihre Motivation, ihre Erfahrung und ihre geplanten gastronomischen Konzepte skizzieren. Die Interessenbekundungen dienen dazu, einen ersten Überblick über die Bewerber zu erhalten und ihre Eignung vorab einzuschätzen.Es wird anschließend von den ausgewählten Bewerbern ein Vorstellungsrunde mit den Politischen Entscheidungsträgern geben.

Die Errichtung eines Gebäudes auf dem Erbbaugrundstück ist Teil der Vereinbarungen und Verpflichtungen im Rahmen des Erbbaupachtvertrags. Der Pächter ist verpflichtet, das Gebäude selbstständig zu planen, zu errichten, zu betreiben oder durch Dritte betreiben zu lassen. Dabei müssen die Vorgaben und Auflagen des Bebauungsplans Nr. 119 für das Grundstück beachtet werden.


Die Bauverpflichtung umfasst die Errichtung eines gastronomischen Gebäudes mit einer Außenterrasse auf dem Wasser. Dabei sollte das Gebäude architektonisch ansprechend gestaltet sein und sich harmonisch in die umgebende Landschaft einfügen. Es ist wichtig, dass das Gebäude den funktionalen Anforderungen eines Gastronomiebetriebs gerecht wird und eine angenehme Atmosphäre für die Gästeschafft.
Der Pächter ist verantwortlich für die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen und behördlichen Auflagen im Zusammenhang mit dem Bau des Gebäudes. Zudem trägt er die Kosten für die Planung, den Bau und die Instandhaltung des Gebäudes während der Vertragslaufzeit.

Die Bauverpflichtung stellt sicher, dass das Erbbaugrundstück gemäß den vereinbarten Plänen und Vorgaben entwickelt wird und einen attraktiven Gastronomiebetrieb bietet. Der Pächter übernimmt dabei die Verantwortung für die Umsetzung und den Betrieb des Gebäudes, um den Erfolg und die Qualität des gastronomischen Angebots sicherzustellen.

Makleranfragen nicht erwünscht


Alle Angaben ohne Gewähr.