Grundstück mit positiver Bauvoranfrage

24211 Lehmkulen

Kaufpreis
179.000 €
Fläche (ca.)
1.149,00 m²
Objektart
Bauplatz

Kontaktdaten

Quelle

Logo immobilien.sparkasse.de

immobilien.sparkasse.de

Verantwortliches Büro

Förde Sparkasse

Ansprechpartner

Dennis Schramm
Mühlenstraße 1-3
24211 Preetz

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Dieses Objekt wird Ihnen in Kooperation mit der Sparkasse präsentiert. Ein Formular zur elektronischen Kontaktaufnahme steht Ihnen auf den Seiten des Sparkassen-Immobilienportals zur Verfügung.

Angaben zur Immobilie

Kaufpreis
179.000,00 €
Käuferprovision
3,57 % inkl. MwSt.
Portal-Objekt-Nr.
G1206279
Anbieter-Objekt-Nr.
9508

Lagebeschreibung

Der Ortsteil Lepahn gehört zur Gemeinde Lehmkuhlen und liegt östlich von Preetz.

Die Dörfer Dammdorf, Falkendorf, Rethwisch und Trent gehören ebenfalls zur Gemeinde.

An der westlichen Grenze der Gemeinde verläuft die Bundesstraße 76, die von Kiel nach Plön weiterführt.

Die Städte Preetz und Plön sind jeweils in ca. 15 min. Fahrzeit zu erreichen.

Die Kinder besuchen den Kindergarten und die Grundschule direkt in Trent. Ein Schulbus bringt die Jugendlichen zu den weiterführenden Schulen nach Preetz.

Objektadresse

Die genaue Adresse des Objekts ist vom Anbieter nicht freigegeben. In der Karte ist daher die ungefähre Lage der Immobilie dargestellt.

Objektbeschreibung

Dieses ca. 1.149 m² große Grundstück befindet sich in der Ortsmitte von Lepahn und ist aktuell mit einem ehemaligen Schulgebäude bebaut.
Dieses Gebäude befindet sich in einem abrissreifen Zustand.

Das Grundstück überzeugt durch seine sonnige Südausrichtung und die schöne Feldrandlage.

Für diesen Bereich existiert kein Bebauungsplan, sondern es ist §34 Baugesetzbuch anzuwenden.
Ein positiver Bauvorbescheid für den Neubau von 4 Reihenhäusern mit einem Vollgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss liegt vor.

Ausstattung

Individuelle Ausstattungsmerkmale:

- Feldrandlage

Online Auszug aus § 34 Baugesetzbuch (allgemein als "Nachbarschaftsbebauung" bezeichnet):

§ 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Sonstige Angaben

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Übrigens kümmern wir uns in der Förde Sparkasse nicht nur um den Immobilienverkauf, sondern auch um die Finanzierung Ihrer Traumimmobilie.

Verlassen Sie sich auf unsere Expertise und unseren Rund-um-Service!
Dennis Schramm – 0431 592-1238
Ergänzende Datenschutzhinweise, die AGB und das Impressum für Kunden und Interessenten finden Sie auf der Homepage der LBS-I.
http://www.lbs-immoschleswigholstein.de/datenschutz
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