Das Objekt befindet sich in einer attraktiven Gewerbelage in Lauenburg/Elbe, Büchener Weg 119. Der Standort liegt in einem gewerblich ausgewiesenem Gebiet, verkehrstechnisch gut angebunden über die B 209 und weitere Hauptverkehrswege. Bundesstraße B 5 und B 209 verlaufen durch Lauenburg und binden die Stadt in Richtung Hamburg, Lüneburg und Lübeck an. Die nächstgelegene Autobahn ist die A 24 (Hamburg-Berlin).
Eine hochwertige Erschließung sowie eine Umfeldstruktur mit gewerblicher Nutzung ergeben ideale Voraussetzungen für Betriebs-, Lager- oder Dienstleistungsnutzungen. Der Bebauungsplan Nr. 61 sichert die gewerbliche Nutzung und bietet Ihnen gute Rahmenbedingungen. Durch die strategische Lage im Kreis Herzogtum Lauenburg profitiert das Objekt von stabiler Nachfrage und guter Infrastruktur.
Infrastruktur (im Umkreis von 5 km):
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel
Büchener Weg 119
21481 Lauenburg/Elbe
Zum Verkauf steht ein vollständig vermietetes Gewerbeobjekt in einer verkehrsgünstigen Stadtrandlage von Lauenburg/Elbe. Die Liegenschaft umfasst 3 wirtschaftliche stabile Gewerbeeinheiten mit einer Gesamtmietfläche von ca. 2.150 m² auf einem großzügigen Grundstück von ca. 4.300 m². Ausreichend Parkplätze stehen den Mietern und deren Kunden zur Verfügung.
1. Fitnessstudio - ca. 1385 m²
modern ausgestattetes Fitnessstudio einer bekannten, angesehen Fitnesskette
grosszügige Trainingsflächen und moderner Ausstattung
2. Edelstahlverarbeitung - ca. 590 m²
Produktions- und Lagerflächen, solider Handwerksbetrieb als langfristiger Mieter
3. Lagerhalle - ca. 167 m²
ideal als Lagerfläche oder leichte Gewerbenutzung
Duschbad, Sauna, Fliesen
Heizungsart: Zentralheizung
Energieträger: Gas
Energieausweis nicht vorhanden
Für das Objekt ergibt sich eine Jahresnettokaltmiete von 124.000 EURO. Die angegebene Miete versteht sich zuzüglich Nebenkosten sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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