Öffentliche Ausschreibung Karlstraße 7

09337 Hohenstein-Ernstthal

Kaufpreis
141.520 €
Fläche (ca.)
400,00 m²
Objektart
Bauplatz

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Anbieter

Logo Stadtverwaltung Hohenstein-Ernstthal Gebäude-, Liegenschafts- und Baumanagement SG Grünflächen/Liegenschaften

Stadtverwaltung Hohenstein-Ernstthal Gebäude-, Liegenschafts- und Baumanagement SG Grünflächen/Liegenschaften

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Altmarkt 41
09337 Hohenstein-Ernstthal

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Angaben zur Immobilie

Kaufpreis
141.520,00 €
erschlossen
Ja
Nutzungsart
Wohnbaufläche
erschlossen
Ja
Portal-Objekt-Nr.
G1196683

Angaben zur Erschließung

Strom
ja
Trinkwasser
ja
Brauchwasser
ja
Abwasser
ja
Gas
ja

Angaben zur Infrastruktur

Entf. zur nächsten Autobahn
ca. 5,0 km
Entf. zum nächsten Flughafen
ca. 80,0 km
Entf. zum nächsten Fernbahnhof
ca. 20,0 km
Entf. zur nächsten Bushaltestelle
ca. 1,0 km
Entf. zum nächsten Kindergarten
ca. 2,0 km
Entf. zur nächsten Grundschule
ca. 2,0 km
Entf. zur nächsten Realschule
ca. 3,0 km
Entf. zum nächsten Gymnasium
ca. 1,0 km
Entf. zur Ortsmitte
ca. 0,2 km

Lagebeschreibung

Allgemeinbeurteilung:
Nach Abriss der Hintergebäude und Sicherung sowie Teilwiederaufbau des Vordergebäudes
stellt sich das Objekt als attraktives Einfamilienhaus zum Selbstausbau dar. Außer dem
Einbau von Elektroinstallationen, Sanitär- und Heizungstechnik sowie Fenstern und Türen
müssten der Einbau der Geschosstreppen – mit relativ freier Gestaltungsmöglichkeit - sowie
Dämmmaßnahmen (Fußboden, EG, Rückwand OG, Dach) erfolgen.

Objektadresse

Die genaue Adresse des Objekts ist vom Anbieter nicht freigegeben. In der Karte ist daher die ungefähre Lage der Immobilie dargestellt.

Objektbeschreibung

Objektbeschreibung/Außenanlagen/Bebaubarkeit:
Das Grundstück Karlstraße 7 befindet sich in der Innenstadt von Hohenstein-Ernstthal in
unmittelbarer Nähe des Altmarktes. Es ist bebaut mit einem zweigeschossigen Wohnhaus
mit ausbaufähigem Dachgeschoss im Rohbauzustand in einer Reihenhausbebauung,
gelegen an einer Heiste an der öffentlich gewidmeten Karlstraße. Das Gebäude ist nicht
unterkellert. Vor einer Nutzung muss der Ausbau zu Wohnzwecken erfolgen. Die durch die
Kommune in Auftrag gegebenen „Baumaßnahmen wurden mitfinanziert durch Steuermittel
auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes“:
 Teilweise Erneuerung der Außenmauern an der Rückseite des Gebäudes,
 Erneuerung der Decken, des Dachstuhles und der Dachdeckung,
 Erneuerung des Elt-Anschlusses einschließlich Hausanschlusskasten,
 Sicherung der Grenzbebauung (Außenanlagen).
Aufgrund der Heiste ist keine direkte Zufahrtsmöglichkeit zum Wohnhaus möglich; jedoch ist
das Abstellen eines Pkw´s zum Be- und Entladen gestattet.
Die ehemaligen Außenwände des abgetragenen Nebengebäudes im Hofbereich wurden
gesichert, teils verankert, ergänzt und verputzt sowie mit einer Zinkblechabdeckung
versehen. Sie bilden im Wesentlichen die Außenanlagen im Hofbereich und sind
„gestaltungsfähig“. Der hintere Teil wurde aus statischen Gründen teils mit Erdreich verfüllt,
um die Standsicherheit zu gewährleisten. Der verbliebene Hofbereich ist derzeit unbefestigt;
ein Einlauf ist vorhanden. Der nördliche Gartenbereich stellt sich derzeit als verwilderter
Steilhang dar, der vom Erwerber gestaltet werden kann.
Das Objekt ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan des Städteverbundes Sachsenring
als Wohnbaufläche dargestellt. Da kein rechtskräftiger Bebauungsplan für den Bereich
vorhanden ist, ist die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die
Umgebungsbebauung ist geprägt durch eine Reihenhausbebauung in geschlossener
Bauweise. Das Wohnhaus ist ein Kulturdenkmal i. S. des § 2 Absatz 5 SächsDSchG:
Wohnhaus in geschlossener Bebauung, um 1830, baugeschichtlich von Bedeutung,
klassizistisches Türportal mit originaler Haustür. Aufgrund des Denkmalschutzes entfällt die
Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises. Es bestehen keine Eintragungen im
Baulasten- bzw. Abstandsflächenverzeichnis sowie in Abteilung II und III des Grundbuc

Sonstige Angaben

Die Besichtigung kann von der Karlstraße erfolgen. Das Verkehrswertgutachten kann nach
Terminabstimmung zu den üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Weitere Auskünfte
erteilt das Gebäude-, Liegenschafts- und Baumanagement, Sachgebiet
Grünflächen/Liegenschaften der Stadtverwaltung Hohenstein-Ernstthal unter der Tel.-Nr.
03723/402 293, E-Mail: gruen.liegenschaften@hohenstein-ernstthal.de. Der
Ausschreibungstext ist auf der Homepage der Stadt Hohenstein-Ernstthal unter
www.hohenstein-ernstthal.de veröffentlicht.
Erforderliche Angebotsunterlagen, Fristen:
Der schriftliche Kaufantrag mit Kaufpreisangebot, mindestens zum vorgenannten
Mindestgebot, ist ausschließlich in verschlossenem Umschlag mit dem Vermerk:

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Stadtverwaltung Hohenstein-Ernstthal Gebäude-, Liegenschafts- und Baumanagement SG Grünflächen/Liegenschaften


Altmarkt 41
09337 Hohenstein-Ernstthal

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Alle Angaben ohne Gewähr.