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Sparkasse Westerwald-Sieg
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Klaus Roth
Bismarckstr. 16
56470 Bad Marienberg (Westerwald)
Dieses Objekt wird Ihnen in Kooperation mit der Sparkasse präsentiert. Ein Formular zur elektronischen Kontaktaufnahme steht Ihnen auf den Seiten des Sparkassen-Immobilienportals zur Verfügung.
Die genaue Adresse des Objekts ist vom Anbieter nicht freigegeben. In der Karte ist daher die ungefähre Lage der Immobilie dargestellt.
Dieser ehemalige Bauernhof wurde ca. 1920 erbaut.
Hier können Sie beschaulich leben, wobei auch Tierhaltung möglich ist. Es gibt Kleintierställe, den Kuhstall, Pferdeboxen und die Scheune.
In ca. 100m Luftlinie gehören noch 2 Wiesengrundstücke zu diesem Angebot.
Im Wohnhaus, es ist voll unterkellert, wurde das EG in der Vergangenheit teilweise renoviert, im OG ist die Zeit vor einigen Jahrzehnten stehen geblieben.
Dieses Angebot eignet sich daher am ehesten für den/die talentierte Handwerker/in.
Aufteilung EG:
- Hausflur mit 2. Eingang vom Hof her,
- Wohnküche mit EBK,
- Wohnzimmer bestehend aus 2 Räumen mit Durchbruch,
- Futterküche mit Stallzugang,
- Duschbad.
Aufteilung OG:
- Flur,
- Schlafzimmer,
- 1 Zimmer,
- Durchgangszimmer zu
- 2. Zimmer und
- 3. Zimmer.
Der Dachboden mit ordentlichem Treppenaufgang bietet weitere Ausbaureserve.
Individuelle Ausstattungsmerkmale:
- Garage
- Ausbaureserve
- Nebengebäude
- Scheune
- Einbauküche
- Kaminofen
- Dacheindeckungen Pfannen, Kunstschiefer, Eternit,
- Fenster Holz und Kunststoff, teilweise isolierverglast mit Roll-Läden,
- Beheizung über Kaminöfen und elektrisch,
- Warmwasserbereitung elektrisch,
- Bodenbeläge Fliesen, Teppich, PVC,
- Kleintierställe,
- Kuhstall,
- Pferdeboxen,
- Scheune.
Vor Vereinbarung eines Besichtigungstermins bitten wir um Vorlage einer Finanzierungsbestätigung.
Könnte dies Ihr neues Zuhause werden?
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Sie beschleunigen die Bearbeitung Ihrer Anfrage, indem Sie uns zuerst über das jeweilige Portal unter "Kontaktaufnahme zum Anbieter" Ihre vollständigen Kontaktdaten zukommen lassen.
Im Web-Exposè, dazu erhalten Sie dann einen Link, werden Ihnen zahlreiche weitere Fotos und die Grundrisse zur Verfügung gestellt.
Das sollten Verbraucher zum Widerrufsrecht bei Maklerverträgen wissen:
• Verbraucher gehen keine weiteren Verpflichtungen ein, wenn sie dem Makler den Erhalt der Widerrufsbelehrung bestätigen. Besichtigungen etc. werden – wie bisher – nicht extra in Rechnung gestellt.
• Haben Verbraucher nach der Besichtigung kein Interesse an dem Objekt, müssen sie – wie bisher – nichts weiter unternehmen, also auch nicht widerrufen. Der Makler stellt keine Rechnung.
• Eine Provision muss – wie bisher – nur dann gezahlt werden, wenn es zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages kommt und dies auf die Tätigkeit des Maklers zurückgeht.
• Makler können das Widerrufsrecht nicht ausschließen und Interessenten nicht darauf verzichten, da beide an die gesetzlichen Vorschriften gebunden sind.
• Der Wortlaut der Widerrufsbelehrung geht auf das Gesetz zurück. Der Makler hat hierauf keinen Einfluss. Möchte der Makler ein Einverständnis zur Widerrufsbelehrung (z.B. in Form einer Unterschrift), bevor er tätig wird, gehen Kunden damit keine gesonderte Vereinbarung ein.
Die neue Regelung beruht auf der europäischen Verbraucherrechtrichtlinie und wurde vom deutschen Gesetzgeber zur Vereinheitlichung in dieser Form eingeführt, damit ein europaweiter Verbraucherschutz gewährleistet wird. Weitere Informationen und attraktive Immobilienangebote erhalten Interessierte bei den Immobilienvermittlern von LBS und Sparkassen unter www.skwws.de
Quelle
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