Ehem. Verwaltungsgebäude in Montabaur - Veräußerung im Höchstbieterverfahren

56410 Montabaur, Tiergartenstr. 17

Kaufpreis
auf Nachfrage
Gesamtfläche (ca.)
550,00 m²
Objektart
Bürohaus

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Angaben zur Immobilie

Gesamtfläche
550,00 m²
Bürofläche
196,00 m²
Baujahr
1925
Verfügbar ab
nach Absprache
Garage/Stellplatz
Ja
Portal-Objekt-Nr.
H8564529
Anbieter-Objekt-Nr.
350486
Garage
Zentralheizung

Energie

Energieausweistyp
Energieverbrauchsausweis
Stromverbrauchskennwert
36 kWh / m² / Jahr
Heizenergieverbrauchskennwert
159 kWh / m² / Jahr
Befeuerungsart
Gas

Lagebeschreibung

Die Liegenschaft befindet sich am äußeren, nordwestlichen Rand der "Kernstadt" unterhalb des Schlosses, eingerahmt von Wohnbebauung. Südlich des Schlossberges befindet sich die Altstadt/Kernstadt von Montabaur. Westlich befindet sich ein Schulzentrum mit zwei Realschulen und einem Gymnasium, die Kreissporthalle II sowie das Landesmusikgymnasium. Nördlich befindet sich ein Kinocenter. Daran schließen sich östlich Wohnbebauung und weiter östlich Gewerbeflächen bis zum Bahnhof an.

Objektadresse

Tiergartenstr. 17
56410 Montabaur

Objektbeschreibung

Das noch zu vermessende ca. 755 m² große Grundstück ist mit einem zweigeschossigen Massivgebäude sowie einem Garagengebäude bebaut. Das Hauptgebäude ist voll unterkellert und hat ein ausgebautes Dachgeschoss mit Drempel (nicht ausgebauter/nicht nutzbarer Spitzgiebel).

Sonstige Angaben

Heizungsart: Zentralheizung
Energieträger: Gas

Das Land Rheinland-Pfalz ist Eigentümer der Immobilie.

Die Grundstücke sind dem Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) in das wirtschaftliche Eigentum zugewiesen worden. Er ist somit gemäß Organisationsverfügung des Ministeriums der Finanzen vom 27. November 2019, MinBl. 2019, S. 400, befugt, darüber zu verfügen.

Die Veräußerung findet im öffentlichen Höchstbieterverfahren statt.
Das Mindestgebot beträgt 470.000 €.
Die Abgabefrist endet am 09.05.2025.

Nähere Infos hierzu finden Sie in unserem Exposé. Dieses erhalten Sie auf Anfrage.

Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!


Alle Angaben ohne Gewähr.