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Patricia Becker
Hermannstraße 20
56564 Neuwied
Dieses Objekt wird Ihnen in Kooperation mit der Sparkasse präsentiert. Ein Formular zur elektronischen Kontaktaufnahme steht Ihnen auf den Seiten des Sparkassen-Immobilienportals zur Verfügung.
Großmaischeid ist eine Rheinland-Pfälzische Gemeinde in der Verbandsgemeinde Dierdorf im Kreis Neuwied. Als Teil des Naturparkes Rhein-Westerwald liegt Großmaischeid in einer weitgehend unberührten Naturlandschaft. Wertvolle Waldbestände, idyllische Bäche und versteckte Weiher laden zum Entspannen und Wandern ein.
Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und medizinische Betreuung:
Großmaischeid verfügt über einen eigenen Kindergarten und eine eigene Grundschule. Weiterführende Schulen können in dem nur 5 km entfernten Dierdorf besucht werden.
Auch die medizinische Betreuung ist durch die nahegelegenen Krankenhäuser in Dierdorf 5 km und Selters 13 km gesichert. Hinzu kommt eine gut zugängliche ärztliche Grundversorgung durch das ausgebaute Straßen und Busnetz.
Größere Einkaufmöglichkeiten befinden sich in den Städten Dierdorf, Altenkirchen und Neuwied, die durch das oben angesprochene Straßennetz sehr gut zu erreichen sind.
Verkehrsanbindungen:
Die Bundesautobahn A3 (Köln-Frankfurt) ist über die ASS Dierdorf (36) in ca. 5 km zu erreichen. Der ICE-Bahnhof in Montabaur liegt direkt an der A3 und ist in ca. 30 Min. erreichbar.
Die genaue Adresse des Objekts ist vom Anbieter nicht freigegeben. In der Karte ist daher die ungefähre Lage der Immobilie dargestellt.
Dieses gut geschnittene und ebenerdige Grundstück umfasst ca. 982 m² und befindet sich in zentraler Lage der Ortsgemeinde Großmaischeid.
Die Umgebung verbindet das Wohnen in ländlicher Umgebung mit einer guten Infrastruktur und einer günstigen Verkehrsanbindung.
Das Grundstück ist vollständig erschlossen, was bedeutet, dass alle notwendigen Versorgungsleitungen wie Wasser, Strom und Abwasser bereits vorhanden sind und eine reibungslose Umsetzung Ihres Bauvorhabens ermöglicht wird.
Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Die Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB (Nachbarschaft) und lässt einen gewissen Spielraum.
Quelle
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