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ohne-makler.net – eine Marke der OM PropTech GmbH
Ansprechpartner
Privat von Jens Deinert
Die Stadt Andernach im Landkreis Mayen-Koblenz mit ca. 30.000 Einwohnern liegt in der Mitte der Verdichtungsräume Koblenz und Bonn. Sie verfügt als Mittelzentrum über eine gute infrastrukturelle Ausstattung. Mit den Sanierungsmaßnahmen in der Innenstadt und den zahlreichen Stadt- und Fassadenverschönerungsprogrammen entwickelte sich Andernachs Einzelhandel qualitativ weiter und besetzt nun das Segment des Fachhandels und Erlebniseinkaufs.
Das Objekt befindet sich in der Innenstadt in guter Geschäftslage zwischen dem Bahnhof und der Fußgängerzone auf der Hauptachse.
In unmittelbarer Nähe befinden sich ausreichend kostenfreie, öffentliche Parkmöglichkeiten.
Bahnhofstrasse 41
56626 Andernach
Das zur Vermietung anstehende Ladengeschäft befindet sich im Erdgeschoss eines Mehrparteienhauses und verfügt über eine Schaufensterlänge von insgesamt circa 16 Metern. Siehe hierzu Plan "Grundriss Fläche 1+2".
Das Objekt verfügt über zwei weitere Nebeneingänge.
Optional kann eine weitere Lagerfläche von 53m² für 200 EUR/Monat netto kalt angemietet werden. Siehe hierzu Plan "Grundriss Fläche 3".
Teppichboden, Fliesen
Bemerkungen:
Die Verkaufsfläche wurde im Jahr 2007 komplett saniert. Der Boden ist mit Industrie-PVC und Teppichboden belegt. Die Wände sind mit GK-Platten verkleidet. Die Decke ist als Odenwald-Decke abgehangen. Eine Klimaanlage ist vorhanden. Die WC-Anlagen sind gefliest. Die Elektroinstallation, alle Türen, Fenster und Heizkörper wurden 2007 auf der Verkaufsfläche erneuert.
Heizungsart: Zentralheizung
Energieträger: Gas
Das Gebäude wurde um 1914 errichtet, 1944 wieder aufgebaut und versprüht mit seiner gesamten Fassade einen historischen Charme. Die 8 großen Schaufenster der Verkaufsfläche sind Rundbogenfenster mit Gesims.
Die Nebenkosten verstehen sich als Vorausleistung und sind inklusive Heizkosten.
Alle Angaben sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Anmietung bei Interesse gegebenenfalls auch vor dem 15.09.2025 nach Absprache mit dem derzeitigen Mieter möglich.
Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
Alle Angaben ohne Gewähr.