Rheda-Wiedenbrück. Hier könnten Sie MILLIONÄR werden.

33378 Rheda-Wiedenbrück, Jägerweg

Kaufpreis
495.000 €
Fläche (ca.)
7.568,00 m²
Objektart
Bauplatz

Kontaktdaten

Anbieter

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Angaben zur Immobilie

Kaufpreis
495.000,00 €
erschlossen
teilweise
erschlossen
teilweise
Portal-Objekt-Nr.
G1278449
Anbieter-Objekt-Nr.
390592

Lagebeschreibung

Das Grundstück befindet sich in Rheda-Wiedenbrück, Stadtteil Rheda. Kreuzung Alleestraße zum Jägerweg.
Infrastruktur (im Umkreis von 5 km):
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel

Objektadresse

Jägerweg
33378 Rheda-Wiedenbrück

Objektbeschreibung

Mit diesem Kauf könnten Sie MILLIONÄR werden.

Bebauungsplan Nr. 412 Jägerweg:
Wir verkaufen unser Bauerwartungsland am Jägerweg in Rheda-Wiedenbrück. Den aktuellen Planverlauf der Stadt Rheda-Wiedenbrück führen wir Ihnen im Folgenden auf.

Bauleitpläne im Verfahren | Rheda-Wiedenbrück:
2017:
Anfrage bei der Stadt R-W, ob das Bauerwartungsland „W 1“ auch als Bauland genutzt werden darf, da dringend Bauland in Rheda benötigt wird. Die Antwort fiel positiv aus, woraufhin die Fläche durch uns erworben wurde.
2018:
Der Aufstellungsbeschluss wurde vom Fachausschuss/Rat gefasst, dass diese Fläche bebaut werden darf. Offen blieb lediglich, wie genau die Bebauung zu erfolgen hat.
Seit 2018
wurden durch uns alle notwendigen Gutachten, Pläne und Nachträge vorgelegt. Von Seiten der Stadt ist seitdem NICHTS MEHR PASSIERT.
Im Folgenden werden die einzelnen Verfahrensschritte aufgelistet.

Verfahrensschritte:
•29.11.2018: Aufstellungsbeschluss (Fachausschuss/Rat)
•07.08.2020: Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
•28.09.2020 - 23.10.2020: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
•17.12.2022: Aufstellungsbeschluss (Bekanntmachung im Amtsblatt)
•08.07.2024 - 23.08.2024: Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB
•14.08.2024 - 29.08.2024: Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 215a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB


2017
wurde unser Vorhaben dem Bauamt und der Bauplanung vorgestellt.
2024
fand dazu die letzte Besprechung statt. Leider ist seitdem niemand der sieben zuständigen Beamten mehr dort tätig.
Beim letzten Gespräch mit den Mitarbeitern des Bauamts waren dort alle Mitarbeiter NEU tätig und wir stellten uns wiederholt vor. Dabei hatten wir den Eindruck, dass unsere Vornamen dazu führten, dass man uns gegenüber voreingenommen war. Es wurde mit uns kommuniziert, als wenn wir weder sprachlich noch kognitiv folgen konnten, während mit den eigenen Mitarbeitern vollkommen normal gesprochen wurde. Wir empfanden dies als äußerts despektierlich.

Es ist das SIEBTE Baugebiet, das wir entwickeln. Es ist jedoch das erste und letzte Baugebiet in Rheda-Wiedenbrück. Diverse persönliche Gespräche mit dem Bürgermeister haben zu KEINEM ERGEBNIS geführt. Es wirkt, als habe Rheda-Wiedenbrück kein Baugebiet nötig.

Wir versuchen, BEZAHLBAREN Wohnraum zu schaffen, aber als Kleinunternehmer ist es in dieser Stadt unmöglich. Auf unsere E-Mails wird NICHT reagiert; bei den wenigen Rückrufen wird zugesagt, dass wir zeitnahe Antworten erhalten. Aber es passiert monatelang NICHTS. Unser Stadtplaner hat mittlerweile eine Zusammenarbeit mit der Stadt Rheda-Wiedenbrück abgelehnt. Bei dem Versuch, einen neuen Stadtplaner in der Region zu finden, haben wir bisher nur Absagen erhalten, da auch diese nicht mit der Stadt Rheda-Wiedenbrück arbeiten wollen.

Wenn Sie also nicht wissen, was Sie mit Ihrer Zeit anfangen sollen, Lust auf einseitigen E-Mail-Kontakt und leere Versprechungen haben und Sie äußert frustrationsresistent sind, dann ist dieses Grundstück genau das richtige für Sie.

Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte wenn Sie jemanden bekommen ans Bauamt, Planungsamt, Politik oder Ähnlich.

Wir würden uns freuen von Ihnen ein Angebot zu erhalten.

Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Sonstige Angaben

Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an das Bauamt oder an die Politik oder Ähnliches.

Freue mich auf ein Angebot von Ihnen zu bekommen.

Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!

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Alle Angaben ohne Gewähr.