Der Standort befindet sich an einem ausgezeichneten Verkehrsknotenpunkt, direkt an der B229, ist ideal für Werbezwecke und eignet sich für zahlreiche Branchen.
Talstr, 146
58515 Lüdenscheid
Ehemalige Alu-Guss-Fabrik – Produktions- oder Entwicklungsobjekt an der B229 in Lüdenscheid
Zum Verkauf steht eine renovierungsbedürftige Gewerbeimmobilie (Baujahr 1960-1990) in verkehrsgünstiger Lage an der B229 in Lüdenscheid.
Das Objekt bietet vielseitige Möglichkeiten – ob als Produktionsstandort für Unternehmen oder als Entwicklungsprojekt für Investoren.
Option 1 – Produktionsstandort
Gesamtnutzfläche: ca. 4.061 m²
Produktions- & Lagerflächen: ca. 3.352 m²
Büro- & Sozialräume: ca. 709 m²
mit dem Wasseraufbereitungsanlage (Verdampfer, Ölabscheider, Auffangbecken etc.)
Abwassersystem mit Öl- und Fettabscheider (Bj. 2008)
2260kVA Eigentumsgrenze Kabelendverschluss der MS- Netzkabel
Wasserbedarf für Produktion: über Elspe möglich
👉 Für Betriebe mit wasserintensiven Prozessen oder Fertigung geeignet – sofort nutzbar.
Option 2 – Entwicklungsprojekt / Werkstattmeile
Umgestaltung in eine Auto-Service- und Werkstattmeile mit bis zu 10 separaten Einheiten möglich
Jede Einheit kann einzeln vermietet werden → hohes Mietpotenzial
Bestehende Infrastruktur (Öl-/Fettabscheider, Zufahrten) unterstützt dieses Konzept
In der Region besteht eine starke Nachfrage nach KFZ-Betrieben (Werkstatt, Lack, Karosserie, Reifenservice)
Wirtschaftlichkeit & Investition
Kaufpreis: 780.000 €
Als Mietobjekt:Investitionsbedarf für Renovierung/Modernisierung : ca. 250.000 – 300.000 €
Mietpotenzial nach Renovierung: ca. 200.000 € p.a. (bei 4-5,00 €/m² Produktion & 5-6,00 €/m² Büro)
✨ Fazit:
Ein renovierungsbedürftiges, aber vielseitig nutzbares Gewerbeobjekt mit starkem Renditepotenzial.
Ideal für Selbstnutzer, die sich Flächen nach eigenen Anforderungen herrichten möchten, und für Entwickler, die ein nachhaltiges Vermietungskonzept realisieren wollen.
Sonstiges (s. Text)
Heizungsart: Sonstiges (s. Text)
Energieträger: Gas
Energieausweis nicht vorhanden
Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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