Hinsichtlich der Vergabe von städtischen Gewerbegrundstücken bestehen politisch beschlossene Vorgaben an den Käufer, welche erfüllt werden müssen.  
- Eine Arbeitsplatzdichte von sieben Mitarbeitern je 1.000 m² muss nachgewiesen werden.
 - Wird dieses Verhältnis nicht erreicht, müssen entsprechende Nachweise und Erläuterungen eingereicht werden, die eine entsprechend geplante Aufstockung der Mitarbeiterzahl darlegen. 
 - Die Grundstücke müssen baulich bestmöglich genutzt werden. Verwaltungsgebäude sollen hierbei mindestens drei Geschosse aufweisen und Hallengebäude -sofern möglich- zweigeschossig sein.
 - Vor Verkauf müssen erste Entwürfe der beabsichtigten Bebauung angefertigt werden.
 - Der Verkauf eines Grundstückes gilt vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien. Bis zu der Entscheidung trägt der Interessent das Planungsrisiko.
 - Die planungsrechtliche Prüfung der Vorhabenzulässigkeit obliegt dem Interessenten.
 
     
Bei Interesse am Erwerb einer städtischen GE-Fläche bitten wir Sie die nachfolgende Checkliste auszufüllen und an den Ansprechpartner des Gewerbegebietes zurückzusenden.  
Anhand der gemachten Angaben prüfen wir, ob wir Ihnen einen Grundstücksvorschlag unterbreiten können.
                                                            
                                    
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