Kunstfelder Straße 23 in Köln-Dünnwald; Verkauf oder Vergabe eines Erbbaurechtes

51069 Köln, Kunstfelder Straße 23

Kaufpreis
368.000 €
Fläche (ca.)
893,00 m²
Objektart
Bauplatz

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Angaben zur Immobilie

Kaufpreis
368.000,00 €
erschlossen
teilweise
erschlossen
teilweise
Portal-Objekt-Nr.
G1271985
Anbieter-Objekt-Nr.
372563

Lagebeschreibung

Das Grundstück liegt im Stadtteil Köln-Dünnwald. Der im rechtsrheinischen Kölner Norden gelegene Stadtteil verfügt über eine gute Verkehrsanbindung. Die Anschlussstellen Köln-Mülheim und Leverkusen der A 3 sind circa drei Kilometer entfernt, die Stadtbahnhaltestelle Odenthaler Straße der Linie 4 circa 300 Meter. Die Buslinien 155, 156, 157, 260 und 434 ergänzen das Angebot zum Anschluss an die angrenzenden Stadtteile, die Kölner Innenstadt sowie die benachbarten Städte Leverkusen und Bergisch Gladbach.
Der Ortskern von Dünnwald mit Geschäften für den täglichen Bedarf ist fußläufig erreichbar. Im Ort befinden sich mehrere Kindertagesstätten und Grundschulen. Weitere Schulen befinden sich in den benachbarten Stadtteilen.
Der nahe gelegene Dünnwalder Wald, der Wildpark und das angrenzende Waldbad dienen der Naherholung.
Besichtigungstermine sind nicht vorgesehen, da das Grundstück von der Straße einsehbar ist.
Weitere Details entnehmen Sie bitte dem angehängten Exposé.
Infrastruktur (im Umkreis von 5 km):
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Öffentliche Verkehrsmittel

Objektadresse

Kunstfelder Straße 23
51069 Köln

Objektbeschreibung

Die Stadt Köln beitet das Grundstück für eine Ein- oder Zweifamilienhausbebauung zum Kauf oder alternativ im Erbbaurecht an. Der Verkauf beziehungsweise die Vergabe des Erbbaurechtes erfolgt provisionsfrei zum Höchstgebot.
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch. Danach „ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.“ Die unmittelbare Nachbarbebauung besteht aus Doppel- und freistehenden Einfamilienhäusern. Eine abweichende und gegebenenfalls höhere Ausnutzung ist vorbehaltlich einer baurechtlichen Prüfung nur mit Zustimmung des jeweiligen Nachbareigentümers möglich und löst eine Kaufpreisnachforderung beziehungsweise die Anpassung des Erbbauzinses aus.
Weitere Details entnehmen Sie bitte dem angehängten Exposé.

Sonstige Angaben



Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!


Alle Angaben ohne Gewähr.