Letztes Gewerbegrundstück in Rostock-Roggentin – Top-Lage, 2 Min. zur A19, perfekte Anbindung!

18055 Rostock, Zum Bornkoppelweg

Kaufpreis
473.500 €
Grundstücksfläche (ca.)
4.424,98 m²
Objektart
Gewerbegrundstück

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Angaben zur Immobilie

Kaufpreis
473.500,00 €
erschlossen
Ja
erschlossen
Ja
Portal-Objekt-Nr.
G1278067
Anbieter-Objekt-Nr.
261799

Lagebeschreibung

Das neu entstandene Gewerbegebiet befindet sich in der Gemeinde Roggentin. Über die Autobahn A 19 (3 min) erreichen Sie in Kürze den Rostocker Überseehafen und haben eine perfekte Anbindung an Berlin und Hamburg.

Roggentin ist eine Gemeinde im Landkreis Rostock in Mecklenburg-Vorpommern. Die Gemeinde ist nur etwa 2 km von Rostock entfernt und grenzt an den Rostocker Ortsteil Brinckmansdorf. Mit seinen neuen Wohngebieten und Gewerbebetrieben vor den Toren der Hansestadt Rostock ist Roggentin ein beliebter Wohnort geworden. Heute leben in der Gemeinde bereits 2.700 Einwohner. Tendenz weiter steigend.

Weitere Details erhalten Sie gern auf Anfrage. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme
Infrastruktur (im Umkreis von 5 km):
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel

Objektadresse

Zum Bornkoppelweg
18055 Rostock

Objektbeschreibung

Objektbeschreibung:
Exklusives Gewerbegrundstück in 18184 Roggentin b. Rostock
ca. 4.424,98 m²

GRZ 0,8

Attraktive und hochwertige Unternehmensansiedlung im Park ist erwünscht (Büro-, Service-, Produktions- und Lagerflächen)

Zulässig sind: Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe
Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude Anlagen für sportliche Zwecke

Ausnahmsweise zulässig sind:
- Vergnügungsstätten
- bei entsprechendem Nachweis zur erforderlichen Absicherung des Produktionsablaufes Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind,
- Anlagen für kirchliche. kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke.

Sonstige Angaben



Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!

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