Ausschreibung eines Baugrundstückes in der Gemeinde Alt Bukow, Gemarkung Questin

18233 Alt Bukow

Kaufpreis
Bieterverfahren
Mindestgebot: 60.000 Euro
Fläche (ca.)
1.800,00 m²
Objektart
Bauplatz

Kontaktdaten

Anbieter

Amt Neubukow-Salzhaff, Bauamt

Frau Yvonne Harnack
Panzower Landweg 1
18233 Neubukow

Telefon zeigen

Kontakt zum Anbieter

Anrede:     
Ihre Nachricht an den Anbieter
* Pflichtfelder

Mit Absenden des Kontaktformulars werden Ihre personenbezogenen Daten auf elektronischem Weg an den Anbieter der Immobilie übermittelt. Gleichzeitig stimmen Sie zu, dass diese vom Anbieter zur Beantwortung Ihrer Anfrage erhoben und verarbeitet werden dürfen. Weitere Informationen zum Datenschutz »

Angaben zur Immobilie

Portal-Objekt-Nr.
G1298135

Objektadresse

Die genaue Adresse des Objekts ist vom Anbieter nicht freigegeben. In der Karte ist daher die ungefähre Lage der Immobilie dargestellt.

Objektbeschreibung

Gemarkung Questin

Flur 1

Flurstück 36 mit einer Größe von ca. 1.800 m², bebaut mit einer Doppelgarage

Entsprechend der Abrundungssatzung der Gemeinde Alt Bukow für den Ortslage Questin liegt die betreffende Grundstücksfläche teilweise im Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Ein Vorbescheid gemäß § 75 der Landesbauordnung M-V vom 23.07.2025 liegt vor. Aus bauplanungsrechtlicher Sicht ist das Bauvorhaben zulässig. Eine Baugenehmigung ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock durch den Erwerber zu beantragen. Das Grundstück befindet sich im Verfahrensgebiet des Flurneuordnungsverfahrens „Am Salzhaff“. Das Grundstück unterliegt keinem Nutzungsverhältnis.

Auf Folgendes wird hingewiesen:

-  Die Festlegungen der vorgenannten Satzung sind einzuhalten.

-  Eine Bauverpflichtung innerhalb von 2 Jahren nach Übergabe des
   Grundstückes wird Bestandteil eines abzuschließenden Kaufvertrages.

-  Alle im Zusammenhang mit der Durchführung des Kaufvertrages
   entstehende Kosten trägt der Erwerber (Notar- und
   Grundbuchamtskosten, Grunderwerbssteuer, Vermessungskosten,
   Gebäudeeinmessung u. a.).

-  Eine Belastungsvollmacht wird nicht gewährt.

-  Die Ausschreibung stellt keine Ausschreibung nach VOB/UVgO dar.

-  Alle notwendigen Unterlagen sind im Amt, unter vorheriger
   Terminabstimmung, einsehbar.

-  Eintritt in den Verfahrensstand des laufenden Flurneuordnungsverfahrens
   zwingend erforderlich.

-  Für das betreffende Grundstück bestehen keine Anschlüsse an die
   öffentlichen Anlagen Trink- und Schmutzwasser. Diese sind mittels
   Formanträge beim Zweckverband „Kühlung“ zu beantragen. Kostenträger
   für die Herstellung der Grundstücksanschlüsse (öffentlicher Bauraum) ist
   der Zweckverband „Kühlung“. Die Schmutzwasserbeseitigungsanlage
   wurde als Druckentwässerung realisiert, demzufolge ist auf dem
   Grundstück eine handelsübliche wasserdichte Abwasserpumpstation zu
   errichten. Mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen
   Wasserversorgungs- und Schmutzwasserbeseitigungsanlage werden nach
   dem KAG M-V i.V.m. der Beitragssatzungen des Zweckverbandes
   „Kühlung“ Anschlussbeiträge geltend gemacht.

Die Ausschreibung wird am 24.11.2025 eröffnet. Gebote können innerhalb einer Frist bis zum 30. Januar 2026 12.00 Uhr abgegeben werden. Ausschlaggebend für die Fristwahrung ist der Posteingangsstempel.

Anträge sind mit einem Gebot, welches mindestens 60.000,00 € (Mindestgebot) betragen muss, in einem verschlossenen Briefumschlag mit dem Vermerk „Nicht öffnen – Ausschreibung Baugrundstück Gemeinde Alt Bukow“ zu kennzeichnen und an nachstehende Anschrift zu richten:

Amt Neubukow-Salzhaff, Gemeinde Alt Bukow, Panzower Landweg 01, 18233 Neubukow

Weitere Hinweise entnehmen Sie der Internetseite des Amtes unter Bekanntmachungen/Immobilienangebote.

Ein Finanzierungsnachweis (Nachweis Eigenmittel) ist beizufügen.

Werden mehrere Gebote abgegeben, behält sich die Gemeinde Alt Bukow die Durchführung eines Bieterverfahrens vor. Angebotsklauseln, die eine automatische Steigerung des Kaufpreises beinhalten, sofern ein anderer Kaufinteressent (Bieter) einen höheren Kaufpreis bietet, werden nicht gewertet. Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gemeinde Alt Bukow.

Die Gemeinde Alt Bukow behält sich das Recht vor, die Ausschreibung ohne Angabe von Gründen jederzeit für ungültig zu erklären.

Kontakt: Amt Neubukow, Panzower Landweg 01, 18233 Neubukow, Yvonne Harnack, SG Liegenschaften, Bauamt – Telefon: 038294/70247, E-Mail: y.harnack@neubukow-salzhaff.de

Anbieter dieses Objekts

Anbieter

Amt Neubukow-Salzhaff, Bauamt

Frau Yvonne Harnack
Panzower Landweg 1
18233 Neubukow

Telefon zeigen


Alle Angaben ohne Gewähr.