Anbieter
Amt Neubukow-Salzhaff, Bauamt
Frau Yvonne Harnack
Panzower Landweg 1
18233 Neubukow
Die genaue Adresse des Objekts ist vom Anbieter nicht freigegeben. In der Karte ist daher die ungefähre Lage der Immobilie dargestellt.
Gemarkung Questin
Flur 1
Flurstück 36 mit einer Größe von ca. 1.800 m², bebaut mit einer Doppelgarage
Entsprechend der Abrundungssatzung der Gemeinde Alt Bukow für den Ortslage Questin liegt die betreffende Grundstücksfläche teilweise im Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Ein Vorbescheid gemäß § 75 der Landesbauordnung M-V vom 23.07.2025 liegt vor. Aus bauplanungsrechtlicher Sicht ist das Bauvorhaben zulässig. Eine Baugenehmigung ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock durch den Erwerber zu beantragen. Das Grundstück befindet sich im Verfahrensgebiet des Flurneuordnungsverfahrens „Am Salzhaff“. Das Grundstück unterliegt keinem Nutzungsverhältnis.
Auf Folgendes wird hingewiesen:
- Die Festlegungen der vorgenannten Satzung sind einzuhalten.
- Eine Bauverpflichtung innerhalb von 2 Jahren nach Übergabe des
Grundstückes wird Bestandteil eines abzuschließenden Kaufvertrages.
- Alle im Zusammenhang mit der Durchführung des Kaufvertrages
entstehende Kosten trägt der Erwerber (Notar- und
Grundbuchamtskosten, Grunderwerbssteuer, Vermessungskosten,
Gebäudeeinmessung u. a.).
- Eine Belastungsvollmacht wird nicht gewährt.
- Die Ausschreibung stellt keine Ausschreibung nach VOB/UVgO dar.
- Alle notwendigen Unterlagen sind im Amt, unter vorheriger
Terminabstimmung, einsehbar.
- Eintritt in den Verfahrensstand des laufenden Flurneuordnungsverfahrens
zwingend erforderlich.
- Für das betreffende Grundstück bestehen keine Anschlüsse an die
öffentlichen Anlagen Trink- und Schmutzwasser. Diese sind mittels
Formanträge beim Zweckverband „Kühlung“ zu beantragen. Kostenträger
für die Herstellung der Grundstücksanschlüsse (öffentlicher Bauraum) ist
der Zweckverband „Kühlung“. Die Schmutzwasserbeseitigungsanlage
wurde als Druckentwässerung realisiert, demzufolge ist auf dem
Grundstück eine handelsübliche wasserdichte Abwasserpumpstation zu
errichten. Mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen
Wasserversorgungs- und Schmutzwasserbeseitigungsanlage werden nach
dem KAG M-V i.V.m. der Beitragssatzungen des Zweckverbandes
„Kühlung“ Anschlussbeiträge geltend gemacht.
Die Ausschreibung wird am 24.11.2025 eröffnet. Gebote können innerhalb einer Frist bis zum 30. Januar 2026 12.00 Uhr abgegeben werden. Ausschlaggebend für die Fristwahrung ist der Posteingangsstempel.
Anträge sind mit einem Gebot, welches mindestens 60.000,00 € (Mindestgebot) betragen muss, in einem verschlossenen Briefumschlag mit dem Vermerk „Nicht öffnen – Ausschreibung Baugrundstück Gemeinde Alt Bukow“ zu kennzeichnen und an nachstehende Anschrift zu richten:
Amt Neubukow-Salzhaff, Gemeinde Alt Bukow, Panzower Landweg 01, 18233 Neubukow
Weitere Hinweise entnehmen Sie der Internetseite des Amtes unter Bekanntmachungen/Immobilienangebote.
Ein Finanzierungsnachweis (Nachweis Eigenmittel) ist beizufügen.
Werden mehrere Gebote abgegeben, behält sich die Gemeinde Alt Bukow die Durchführung eines Bieterverfahrens vor. Angebotsklauseln, die eine automatische Steigerung des Kaufpreises beinhalten, sofern ein anderer Kaufinteressent (Bieter) einen höheren Kaufpreis bietet, werden nicht gewertet. Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gemeinde Alt Bukow.
Die Gemeinde Alt Bukow behält sich das Recht vor, die Ausschreibung ohne Angabe von Gründen jederzeit für ungültig zu erklären.
Kontakt: Amt Neubukow, Panzower Landweg 01, 18233 Neubukow, Yvonne Harnack, SG Liegenschaften, Bauamt – Telefon: 038294/70247, E-Mail: y.harnack@neubukow-salzhaff.de
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Amt Neubukow-Salzhaff, Bauamt
Frau Yvonne Harnack
Panzower Landweg 1
18233 Neubukow
Alle Angaben ohne Gewähr.