Zweifamilienhaus mit Erweiterungsoption in 2.Reihe!

68519 Viernheim

Kaufpreis
495.000 €
Wohnfläche (ca.)
115,00 m²
Zimmer
5
Grundstück
600,00 m²

Kontaktdaten

Quelle

Logo immobilien.sparkasse.de

immobilien.sparkasse.de

Verantwortliches Büro

Rheinhessen Sparkasse

Ansprechpartner

Benjamin Sigmund
Bahnhofstr. 1
55116 Mainz

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Kontakt zum Anbieter

Dieses Objekt wird Ihnen in Kooperation mit der Sparkasse präsentiert. Ein Formular zur elektronischen Kontaktaufnahme steht Ihnen auf den Seiten des Sparkassen-Immobilienportals zur Verfügung.

Angaben zur Immobilie

Kaufpreis
495.000,00 €
Käuferprovision
5,95 % inkl. MwSt.
Baujahr
1934
Grundstücksgröße
600,00 m²
Anzahl Bäder
2
Objektzustand
teil-/vollrenovierungsbedürftig
Anzahl Stellplätze
3
Portal-Objekt-Nr.
H8353631
Anbieter-Objekt-Nr.
4775
Bad mit Fenster
Bad mit Wanne
Garage
Stellplatz
mit Keller
Fliesenboden
Etagenheizung

Energie

Energieausweistyp
Energiebedarfsausweis
Gebäudeart
Wohngebäude
Primärenergieträger
Gas
gütig bis
2034-09-09
Endenergiebedarf
(ohne Warmwasser)
357,50 kWh / m² / Jahr
Befeuerungsart
Gas
Energieeffizienzklasse
H
ergänzende Angaben zum Baujahr
(bezogen auf den Energieausweis)
1934

Lagebeschreibung

Das Wohngebäude befindet sich in unmittelbarer Zentrumslage von Viernheim. Schulen, Kindergärten, Ärzte sowie eine gute Nahverkehrsanbindung zeichnen die Stadt Viernheim aus. Ferner sind Geschäfte des täglichen Bedarfs fußläufig erreichbar.

Objektadresse

Die genaue Adresse des Objekts ist vom Anbieter nicht freigegeben. In der Karte ist daher die ungefähre Lage der Immobilie dargestellt.

Objektbeschreibung

Diese in ca.1934 erbaute Doppelhaushälfte steht auf einem 600 m² großen Grundstück in bevorzugter Wohnlage von Viernheim.

Das Anwesen bietet, auf zwei Wohneinheiten verteilt, jeweils 2 Zimmer, eine Küche und ein Badezimmer. Im Dachgeschoss ist ein weiteres Zimmer zur Wohnnutzung vorbereitet.

Beide Wohneinheiten sind aktuell leerstehend.

Das Gebäude ist unterkellert und jede Wohnung wird über eine Gasheizung (Raumheizer) versorgt.

Nach Paragraph 34 Baugesetzbuch ist ein rückwärtiges Baufenster in 2.Reihe durch die Nachbarschaft bereits vorgegeben. (mündliche Abfrage bereits erfolgt)
Das geplante Gebäude muss von der Bauweise, der Größe und der Anordnung auf dem Grundstück in das Umfeld passen.

Nehmen Sie unsere Einladung zur Hausbesichtigung an und überzeugen Sie sich selbst.

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Benjamin Sigmund
Bahnhofstr. 1
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