Die Wohnung befindet sich in ruhiger und gepflegter Wohnlage in Bad Schwalbach. Die Umgebung ist geprägt von Wohnbebauung und bietet eine angenehme, familienfreundliche Atmosphäre. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Ärzte und weitere Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind in wenigen Minuten erreichbar. Dank der guten Anbindung über die Bundesstraßen B260, B54 und B275 sind auch die umliegenden Städte wie Wiesbaden und Idstein schnell zu erreichen. Die Lage verbindet somit ruhiges Wohnen mit einer guten Infrastruktur und Verkehrsanbindung.
Darüber hinaus befinden sich in der näheren Umgebung zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten, Schulen, Museen, ein Kino sowie vielfältige Freizeit-, Erholungs- und Sportangebote. Der Stadtteil überzeugt durch seine grüne Umgebung, die Nähe zum Brentanopark und zur Nidda, sowie durch eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr - ideal für hohe Lebensqualität.
Infrastruktur (im Umkreis von 5 km):
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Gymnasium, Öffentliche Verkehrsmittel
Wiedbachstraße 29
65307 Bad Schwalbach
Bei dieser ansprechenden Immobilie handelt es sich um einen Erstbezug nach Sanierung. Die bezaubernde Wohnung befindet sich im 1.Obergeschoss und ist mit einer modernen Einbauküche ausgestattet.
Durch eine erst kürzlich zurückliegende Modernisierung der Wohnung ist der Wohnwert zusätzlich gesteigert.
Die Wohnung ist ab sofort bezugsfertig.
Bei Interesse gerne per Chat oder E-mail unter verwaltung @budgenhagen.de kontaktieren.
Ich nehme dann so schnell wie möglich Kontakt mit Ihnen auf! Schreiben Sie auch gerne ein paar Informationen über sich selbst dazu.
ACHTUNG:
Im Haus gibt es noch eine weitere ähnliche Wohnung. Diese hat ein größeres Wohnzimmer inkl. Küche und 3 Schlafzimmer.
Objektzustand: Erstbezug nach Sanierung
Vollbad, Einbauküche, Fliesen
Bemerkungen:
- Einbauküche mit Spülmaschine, Backofen, Kühlschrank, ..
- Ein Bad
Heizungsart: Zentralheizung
Energieträger: Gas
Energieausweis nicht vorhanden
Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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