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Sparkassen-Immobilien Agentur Frankfurt/Main
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Johnny Temiz
Neue Mainzer Straße 49
60311 Frankfurt am Main
Dieses Objekt wird Ihnen in Kooperation mit der Sparkasse präsentiert. Ein Formular zur elektronischen Kontaktaufnahme steht Ihnen auf den Seiten des Sparkassen-Immobilienportals zur Verfügung.
Das Zweifamilienhaus liegt an einer ruhigen Stichstraße von Mühlheim am Main. Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie die S-Bahn-Station sind in wenigen Gehminuten erreichbar. Schulen und Kindergärten sind ebenfalls fußläufig erreichbar.
Mühlheim verfügt über zahlreiche Sport und Freizeitaktivitäten.
Die genaue Adresse des Objekts ist vom Anbieter nicht freigegeben. In der Karte ist daher die ungefähre Lage der Immobilie dargestellt.
Diese modern geschnitte 3-Zimmer-Maisonettewohnung befindet sich im 2. Obergeschoss eines gepflegten Mehrfamilienhauses in ruhiger Lage von Mühlheim am Main. Es erwartet Sie ein komfortables Raumangebot auf ca. 75,29 m². Ein lichtdurchfluteter Wohnraum mit einem schönen Balkon in Südlage, ein helles Schlafzimmer, ein modernes Galeriezimmer, ein Badezimmer und ein PKW-Stellplatz im Freien summieren sich zu einer komfortablen Wohn- und Lebenswelt. Eine zusätzliche Einzelgarage kann separat erworben werden. Diese Wohnung ist momentan vermietet für € 850,-- monatliche Kaltmiete (ohne Nebenkosten). Die Wohnung ist für Kapitalanleger und Eigennutzer gut geeignet.
- Garage
- moderner Schnitt mit einem Galeriezimmer
- kleine Wohneinheit
Alle gemachten Angaben basieren auf Mitteilungen des Eigentümers. Diese werden durch uns gewissenhaft geprüft. Eine Haftung kann jedoch nicht übernommen werden. Änderungen, Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen beantworten können, wenn wir von Ihnen eine vollständige postalische Adresse, E-Mail Adresse sowie eine Telefonnummer erhalten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns auf eine angenehme Kontaktaufnahme!
Wichtiger Hinweis
Gesetzliche Verpflichtung für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG: Seit dem 29.11.2011 gilt das neue Geldwäschegesetz, welches jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Wir möchten Sie deshalb bitten, zu einer Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und sichern Ihnen selbstverständlich einen diskreten Umgang mit Ihren Daten zu. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Quelle
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