Die Gewerbeeinheit befindet sich im Dornburger Ortsteil Langendernbach. Langendernbach bietet eine ruhige, zugleich jedoch verkehrsgünstige Lage und ist aufgrund seiner Nähe zu wichtigen Verkehrswegen besonders attraktiv für Gewerbetreibende.
Die Immobilie liegt direkt an der Bundesstraße B54, die eine hervorragende Sichtbarkeit sowie eine schnelle Anbindung in Richtung Limburg, Rennerod und die umliegenden Gemeinden ermöglicht. Der Autobahnanschluss zur A3 (Köln–Frankfurt) ist in kurzer Fahrzeit erreichbar, wodurch auch überregionale Ziele bestens angebunden sind.
Infrastruktur (im Umkreis von 5 km):
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel
Mainzer Straße 7
65599 Dornburg/Westerwald
Zur Vermietung stehen hochwertige, vielseitig nutzbare Räume mit einer Nutzfläche von ca. 94 m² im Ortsteil Langendernbach. Die Einheit eignet sich ideal als Büro, Praxis oder für gewerbliche Nutzung.
Highlights der Immobilie:
- Erstbezug – moderne, helle Räume
- Einbauküche bereits vorhanden
- Hervorragende Sichtbarkeit durch direkte Lage an der Bundesstraße B54
- Ebenerdiger Eingang – barrierefrei und komfortabel
- Hochwertiger Vinylboden in allen Räumen
- Netzwerkanschlüsse in sämtlichen Räume für optimale technische Ausstattung
Die Fläche bietet flexible Nutzungsmöglichkeiten und eignet sich ideal für Unternehmen, Selbstständige oder Dienstleister, die Wert auf eine gut erreichbare und repräsentative Lage legen.
Gerne stellen wir Ihnen weitere Informationen zur Verfügung oder vereinbaren einen Besichtigungstermin.
Einbauküche, Barrierefrei, Fliesen
Bemerkungen:
- Erstbezug – moderne, helle Räume
- Einbauküche bereits vorhanden
- Hervorragende Sichtbarkeit durch direkte Lage an der Bundesstraße B54
- Ebenerdiger Eingang – barrierefrei und komfortabel
- Hochwertiger Vinylboden in allen Räumen
- Netzwerkanschlüsse in sämtlichen Räume für optimale technische Ausstattung
Heizungsart: Fußbodenheizung
Energieträger: Luft-/Wasserwärme
Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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