Bessungen zählt zu den ältesten und beliebtesten Stadtteilen Darmstadts – ruhig und grün, mit gewachsenem Charme, gemütlichen Cafés und Restaurants entlang der Bessunger Straße sowie der nahen Orangerie zum Spazieren und Entspannen. Die Straßenbahn vor der Tür bringt Sie in wenigen Minuten in die Innenstadt und zur TU Darmstadt; auch der Hauptbahnhof ist bequem erreichbar. Eine ideale Basis für Berufstätige, Expats und Fach- und Führungskräfte, die zentrale Anbindung und zugleich eine ruhige Wohnlage schätzen.
Infrastruktur (im Umkreis von 5 km):
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel
Jahnstraße 80
64285 Darmstadt
Willkommen in Ihrem neuen Zuhause! Dieses helle und liebevoll gestaltete 1-Zimmer-Apartment im Hochparterre überzeugt mit seiner ruhigen Top-Lage im charmanten Darmstädter Stadtteil Bessungen sowie durch seine frisch sanierte, moderne und durchdachte Ausstattung, bei der es Ihnen an nichts fehlen wird.
Auf 36 m² erwartet Sie ein wohnliches Apartment mit neuer Einbauküche, einem hellen Tageslichtbad und eigenem Balkon, auf dem sich der Feierabend besonders genießen lässt. Ein Einzelbett und ein komfortables Schlafsofa bieten zusätzlich Platz für bis zu zwei Übernachtungsgäste. Die Gas-Zentralheizung (Baujahr 2020) sorgt zuverlässig für ein angenehmes Raumklima und eine behagliche Atmosphäre.
Objektzustand: Erstbezug nach Sanierung
Balkon, Keller, Duschbad, Einbauküche
Bemerkungen:
Die Küche ist vollständig ausgestattet, inkl. Herd, Backofen, Spülmaschine, Kaffeemaschine, Geschirr und Besteck.
Ein Internetanschluss inkl. Router kann für zusätzlich 35 EUR pro Monat zugebucht werden.
Heizungsart: Zentralheizung
Energieträger: Gas
Energieausweis nicht vorhanden
Wir freuen uns darauf, Sie als unseren neuen Mieter kennenzulernen! Damit wir uns ein erstes Bild machen können, freuen wir uns, wenn Sie sich in Ihrer Anfrage kurz vorstellen. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht – gern auch auf Englisch.
Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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