10575 Baugrundstück - Bauplatz - Grundstück Usingen

61250 Usingen

Kaufpreis
199.000 €
Fläche (ca.)
470,00 m²
Objektart
Bauplatz

Kontaktdaten

Anbieter

Logo Schmitt Real Estate & Invest GmbH

Schmitt Real Estate & Invest GmbH

Ansprechpartner

Schmitt Real Estate & Invest GmbH
Kennedyallee 93
60596 Frankfurt am Main

Telefon zeigen

Kontakt zum Anbieter

Anrede:     
Ihre Nachricht an den Anbieter
* Pflichtfelder

Mit Absenden des Kontaktformulars werden Ihre personenbezogenen Daten auf elektronischem Weg an den Anbieter der Immobilie übermittelt. Gleichzeitig stimmen Sie zu, dass diese vom Anbieter zur Beantwortung Ihrer Anfrage erhoben und verarbeitet werden dürfen. Weitere Informationen zum Datenschutz »

Angaben zur Immobilie

Kaufpreis
199.000,00 €
Käuferprovision
Bei Investment und Grundstücksangeboten beträgt die Vermittlungsprovision 5 % zzgl 19 % ges. MwSt
Portal-Objekt-Nr.
G1348639
Anbieter-Objekt-Nr.
AF888

Lagebeschreibung

Das Grundstück befindet sich in Usingen im Hochtaunuskreis, Hessen. Usingen verbindet eine naturnahe Wohnlage mit einer guten Erreichbarkeit der umliegenden Städte und Gemeinden. Durch die Lage in zweiter Reihe ist eine ruhige und abgeschirmte Wohnsituation gegeben. Gleichzeitig bietet der Standort eine gute Grundlage für die Realisierung eines individuellen Wohnprojekts. Die Umgebung ist durch Wohnbebauung und die für Usingen typische Kombination aus ruhigem Wohnen und naturnahem Umfeld geprägt.

Objektadresse

Die genaue Adresse des Objekts ist vom Anbieter nicht freigegeben. In der Karte ist daher die ungefähre Lage der Immobilie dargestellt.

Objektbeschreibung

Zum Verkauf steht ein attraktives Baugrundstück mit ca. 470 m² Grundstücksfläche in 61250 Usingen, Hessen.

Das Grundstück befindet sich in ruhiger und heller Lage in zweiter Reihe und bietet damit eine angenehme Privatsphäre abseits der unmittelbaren Straßenlage. Die Grundstückssituation eignet sich insbesondere für Bauherren, die Wert auf ein ruhiges Wohnumfeld legen.

Der Kaufpreis beträgt 199.000 € VB

Nach den vorliegenden Eckdaten ist das Grundstück als Baugrundstück ausgewiesen.

Für die Bebauung gelten folgende Angaben:

Grundstücksfläche: ca. 470 m²
GRZ: 0,4
GFZ: 0,7
Geschosse: II
Bebauung: freie Bebauung
Lage: 2. Reihe

Bei einer Grundstücksfläche von 470 m² entspricht eine GRZ von 0,4 rechnerisch einer maximalen Grundfläche von etwa 188 m². Die GFZ von 0,7 entspricht einer rechnerischen Geschossfläche von etwa 329 m².

Die konkrete zulässige Bebauung, Bauweise, Gebäudehöhe, Abstandsflächen sowie weitere baurechtliche Vorgaben sind vor einer Kaufentscheidung anhand des gültigen Bebauungsplans bzw. der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu prüfen.

Ausstattung

Das Grundstück befindet sich in zweiter Reihe. Angaben zum aktuellen Erschließungszustand liegen derzeit nicht vollständig vor. Insbesondere ist zu prüfen, ob Wasser, Abwasser, Strom, Telekommunikation sowie die Zufahrt zum Grundstück bereits vorhanden bzw. gesichert sind.

Da es sich um ein Grundstück in zweiter Reihe handelt, sollte insbesondere die rechtliche und tatsächliche Erschließung über die Zuwegung geprüft werden. Ebenso ist zu klären, ob noch Erschließungs- oder Anschlussbeiträge anfallen.

Alle Angaben in diesem Exposé stammen vom Eigentümer wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben.
Geldwäschegesetz
Immobilienmakler sind gesetzlich verpflichtet sich den Ausweis immer zeigen zu lassen.
Was wird als Geldwäsche angesehen?
Darunter versteht man die Verschleierung der wahren Herkunft illegal erzielter Einnahmen.

Wer ist betroffen?
Gemäß § 2 Nr. 10 GwG zählen Immobilienmakler zum Kreis der Verpflichteten. Bei einem Transaktionswert von mehr als 15.000 Euro muss der Makler seinen Vertragspartner identifizieren und das zwingend vor dem Vertragsabschluss. Das bedeutet, dass Immobilienmakler gesetzlich verpflichtet sind, sich den Personalausweis des Kunden zeigen zu lassen und dessen Daten festzuhalten. Andersrum steht der Kunde ebenfalls in der Pflicht (§ 4 Abs. 6 GwG) dem Makler entsprechende Auskünfte zu erteilen und Unterlagen oder Ausweis zur Überprüfung vorzulegen.

Was soll erreicht werden?
Mit dem Gesetz soll verhindert werden, dass illegal erzieltes Geld in den Wirtschaftskreislauf gelangt und sich somit die organisierte Kriminalität oder der Terrorismus ausbreitet.
Welche Angaben vom Vertragspartner muss ein Makler dokumentieren?

Bei einer natürlichen Person:
•Name, Geburtsort, Geburtsdatum,
•Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer, ausstellende Behörde und
•den wirtschaftlich Berechtigten
Bei einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft:
•Firma, Name oder Bezeichnung,
•Rechtsform, Registernummer soweit vorhanden,
•Anschrift des Sitzes oder Hauptniederlassung und Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder der gesetzlichen Vertreter,
•ist ein Mitglied des Vertretungsorgans oder der gesetzliche Vertreter eine juristische Person, so sind deren Firma, Name oder Bezeichnung, Rechtsform, Registernummer soweit vorhanden und Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung zu erheben

Was muss noch beachtet werden?
Außerdem muss klar ersichtlich sein, zu welchem Geschäftszweck eine Immobilie gekauft oder verkauft wird. Der Kunde muss den Makler darüber informieren, ob er für sich selbst tätig ist oder für einen Dritten.
Alle eingeholten Daten muss der Makler 5 Jahre lang aufbewahren.
Haftungstext:
Dieses Angebot ist nur für den Empfänger persönlich bestimmt, eine Weiter gabe dieses Angebotes an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung gestattet.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass seitens der Schmitt Real Estate und Invest GMBH, jegliche Garantie, Gewährleistung oder Haftung betreffend Richtigkeit oder Vollständigkeit der vorliegenden Informationen sowie Angaben zu Beschaffenheit und Qualität des Kaufgegenstandes ausgeschlossen sind. Dies ist hinsichtlich einer Kaufentscheidung ausdrücklich zu beachten.

Sonstige Angaben

Dieser ist gültig bis 31.8.2026.

Alle Angaben in diesem Exposé stammen vom Eigentümer wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben.
Geldwäschegesetz
Immobilienmakler sind gesetzlich verpflichtet sich den Ausweis immer zeigen zu lassen.
Was wird als Geldwäsche angesehen?
Darunter versteht man die Verschleierung der wahren Herkunft illegal erzielter Einnahmen.

Wer ist betroffen?
Gemäß § 2 Nr. 10 GwG zählen Immobilienmakler zum Kreis der Verpflichteten. Bei einem Transaktionswert von mehr als 15.000 Euro muss der Makler seinen Vertragspartner identifizieren und das zwingend vor dem Vertragsabschluss. Das bedeutet, dass Immobilienmakler gesetzlich verpflichtet sind, sich den Personalausweis des Kunden zeigen zu lassen und dessen Daten festzuhalten. Andersrum steht der Kunde ebenfalls in der Pflicht (§ 4 Abs. 6 GwG) dem Makler entsprechende Auskünfte zu erteilen und Unterlagen oder Ausweis zur Überprüfung vorzulegen.

Was soll erreicht werden?
Mit dem Gesetz soll verhindert werden, dass illegal erzieltes Geld in den Wirtschaftskreislauf gelangt und sich somit die organisierte Kriminalität oder der Terrorismus ausbreitet.
Welche Angaben vom Vertragspartner muss ein Makler dokumentieren?

Bei einer natürlichen Person:
•Name, Geburtsort, Geburtsdatum,
•Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer, ausstellende Behörde und
•den wirtschaftlich Berechtigten
Bei einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft:
•Firma, Name oder Bezeichnung,
•Rechtsform, Registernummer soweit vorhanden,
•Anschrift des Sitzes oder Hauptniederlassung und Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder der gesetzlichen Vertreter,
•ist ein Mitglied des Vertretungsorgans oder der gesetzliche Vertreter eine juristische Person, so sind deren Firma, Name oder Bezeichnung, Rechtsform, Registernummer soweit vorhanden und Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung zu erheben

Was muss noch beachtet werden?
Außerdem muss klar ersichtlich sein, zu welchem Geschäftszweck eine Immobilie gekauft oder verkauft wird. Der Kunde muss den Makler darüber informieren, ob er für sich selbst tätig ist oder für einen Dritten.
Alle eingeholten Daten muss der Makler 5 Jahre lang aufbewahren.

Haftungstext:
Dieses Angebot ist nur für den Empfänger persönlich bestimmt, eine Weiter gabe dieses Angebotes an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung gestattet.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass seitens der Schmitt Real Estate und Invest GMBH, jegliche Garantie, Gewährleistung oder Haftung betreffend Richtigkeit oder Vollständigkeit der vorliegenden Informationen sowie Angaben zu Beschaffenheit und Qualität des Kaufgegenstandes ausgeschlossen sind. Dies ist hinsichtlich einer Kaufentscheidung ausdrücklich zu beachten.

Anbieter dieses Objekts

Anbieter

Schmitt Real Estate & Invest GmbH

Schmitt Real Estate & Invest GmbH
Kennedyallee 93
60596 Frankfurt am Main

Telefon zeigen


Alle Angaben ohne Gewähr.