Wohngebiet »Heinrichswiese Gemeinde Echzell« in 61209 Echzell

Lage
61209 Echzell
freie Bauplätze
0
Bauplätze
ab 0,00 m²
Preis ab
auf Nachfrage
Nutzung
--
Anbieter
Hessische Landgesellschaft mbH

Beschreibung

Bieterverfahren "Heinrichswiese"



Die Hessische Landgesellschaft mbH (im Folgenden HLG) ist Eigentümerin der nachfolgenden Baugrundstücke in dem Baugebiet „Heinrichswiese“:



1) Gemarkung Echzell Flur 13 Flurstück 126/8 (432 m²)

2) Gemarkung Echzell Flur 13 Flurstück 126/9 (451 m²)



Die HLG plant, diese beiden Baugrundstücke mit einer Bauverpflichtung an zwei unterschiedliche Käufer zu verkaufen. Hierzu soll gemeinsam mit der Gemeinde Echzell ein Bieterverfahren durchgeführt werden. Den Zuschlag für den Kauf soll jeweils der Bieter mit dem höchsten Gebot erhalten. Die Einzelheiten zu dem Baugrundstück und dem Bieterverfahren sollen hier näher erläutert werden.



Die Lage der Grundstücke können Sie dem Lageplan unter dem Reiter "Dokumente" ersehen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Heinrichswiese“, der ebenfalls unter dem Reiter "Dokumente" mit seinen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen einsehbar ist. Zusätzlich können Auskünfte zum Bebauungsplan durch die Gemeinde Echzell Bauver-waltung, Frau Diana Zastrow, Lindenstraße 9, 61209 Echzell; E-Mail: dzastrow@echzell.de, erteilt werden.



Für das Bieterverfahren gelten folgende Bedingungen:



Die beiden Baugrundstücke müssen nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages innerhalb von drei Jahren bebaut sein. Die Käufer sind zwar nicht zur Selbstnutzung verpflichtet, der Verkauf der Grundstücke ist aber für eine Dauer von 10 Jahren ausgeschlossen, um Spekulationsgeschäfte zu vermeiden.



Der Mindestangebotspreis liegt bei 290,00 €/m². Da die beiden Baugrundstücke an zwei verschiedene Käufer veräußert werden sollen, kann jeder Bieter nur für eines der Grundstücke ein Angebot abgeben. Für die Angebotsabgabe ist aus-schließlich das hierfür vorgesehene Formular zu verwenden, das unter der Rubrik „Dokumente“ heruntergeladen werden kann. Angebote ohne Verwendung des Formulars werden nicht berücksichtigt.



Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich das unter "Dokumente" hinterlegte Angebotsformular zu verwenden. Das Angebotsformular kann auch bei der Hessischen Landgesellschaft mbH zu den allgemeinen Geschäftszeiten abgeholt werden können. Angebote ohne Verwendung des Formulars werden nicht berücksichtigt.

Die Bieterangebote sind in einem verschlossenen Umschlag in den Briefkasten der Hessischen Landgesellschaft mbH (Aulweg 43-45, 35392 Gießen) einzu-werfen. Sie müssen bis zum 20. März 2026, 11.00 Uhr Uhr eingegangen sein. Angebote, die nach dem 20. März 2026, 11.00 Uhr eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Der Umschlag ist deutlich lesbar mit „BIETERVERFAHREN Heinrichswiese“ zu beschriften.



Die Umschläge werden anschließend von Mitarbeitern der Hessischen Landgesellschaft mbH ohne Öffentlichkeit geöffnet, worüber ein Protokoll verfasst wird. Anschließend wird jedem Bieter mitgeteilt, ob sein Angebot gewertet wurde, ggfs. warum nicht, ob er das Höchstgebot abgegeben hat und anderenfalls, wie hoch das Höchstgebot für das Grundstück war. Die Angebote werden auf volle Euro abgerundet. Liegen zwei identische Höchstgebote vor, entscheidet das Los. Werden mit dem Angebot irgendwelche Erklärungen, Bedingungen oder Einschränkungen abgegeben, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.



Angebote, die sich auf andere Angebote beziehen und keinen konkreten Quadratmeterpreis angeben, wie etwa „Höchstgebot + 5.000,00 €“ werden nicht gewertet. Bei dem angebotenen Preis ist stets ein Quadratmeterpreis zu benennen. Es wird nur um ernst gemeinte Beteiligungen am Bieterverfahren gebeten. Anderenfalls können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Kommt ein Vertrag mit dem Höchstbietenden nicht zustande, so kommt das Angebot mit dem nächsthöchsten Preis zum Zuge.



Es wird darauf hingewiesen, dass ein verbindlicher Kaufvertrag erst durch Abschluss eines notariellen Vertrages zustande kommt. Mit der Abgabe des Höchstgebotes ist daher kein Rechtsanspruch auf Übertragung des Grundstücks oder Abschluss des Kaufvertrages verbunden.



Anbieterinformationen

Hessische Landgesellschaft mbH

Herr Thias
Aulweg 45
35392 Gießen

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