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Frank Norkus
Saarmunder Str. 61
14478 Potsdam
Dieses Objekt wird Ihnen in Kooperation mit der Sparkasse präsentiert. Ein Formular zur elektronischen Kontaktaufnahme steht Ihnen auf den Seiten des Sparkassen-Immobilienportals zur Verfügung.
Das Wohnbaugrundstück befindet sich in der ruhigen Kleinstadt Rangsdorf, einer amtsfreien Gemeinde im Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg, etwa 1,6 km östlich vom Stadtzentrum. Die Immobilie bietet eine gute Verkehrsanbindung, mit einer Bushaltestelle in nur 200 m Entfernung und einer Zugstation sowie Autobahnauffahrt in etwa 2 km Entfernung. In der Nähe finden Sie verschiedene Einkaufsmöglichkeiten, wie Supermärkte, Bäckereien und ein Einkaufszentrum, sowie Bildungseinrichtungen wie Oberschulen, Grundschulen und Kindergärten. Für die Gesundheit und Freizeit stehen Ihnen Arztpraxen, Apotheken, Restaurants, ein Wasserpark und Parks in der Nähe zur Verfügung. Mit insgesamt ca. 11.369 Einwohnern bietet Rangsdorf eine idyllische Atmosphäre und ist ein idealer Ort für ein ruhiges und familienfreundliches Wohnen.
Die genaue Adresse des Objekts ist vom Anbieter nicht freigegeben. In der Karte ist daher die ungefähre Lage der Immobilie dargestellt.
Das Wohnbaugrundstück in Rangsdorf bietet eine großzügige Grundstücksfläche von ca. 1.104 m². Die Liegenschaft eignet sich hervorragend für den Bau eines eigenen Traumhauses in ruhiger Lage mit ausreichend Raum für individuelle Gestaltung und persönliche Wohnvorstellungen.
Das Grundstück ist voll erschlossen, was eine sofortige Bebauung ermöglicht. Die Erschließung ist somit bereits abgeschlossen, was den Bauprozess erleichtert.
Auf dem Grundstück befindet sich ein altes Haus aus den 1960er Jahren, das nicht mehr zu Wohnzwecken geeignet ist und daher abgerissen werden muss. Die Abrisskosten werden auf ca. 25.000 € geschätzt, welche bei der Preisfindung mit berücksichtig worden sind.
Auf dem Grundstück befindet sich ein eigener Brunnen, welcher die Liegenschaft mit Wasser versorgt.
Mit einer Breite von ca. 15 Metern, bietet das Grundstück gute Vorrausetzungen für ein Bauvorhaben an.
Für die Bebaubarkeit gilt allgemein §34 BauGB, hier muss sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
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