Die Gewerbefläche befindet sich in der Ahornstraße in Berlin-
Steglitz, nur wenige Gehminuten von der Schlossstraße und dem
U-Bahnhof Schloßstraße entfernt.
Das Umfeld bietet zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten,
gastronomische Angebote und Dienstleistungen. Mehrere
Buslinien sowie die nahe gelegene U-Bahn gewährleisten eine
gute Anbindung an die Berliner Innenstadt. Über die A103 sind
sowohl das Stadtzentrum als auch das südliche Berliner Umland
schnell erreichbar.
Die Kombination aus einer ruhigen Seitenstraße und der
unmittelbaren Nähe zur stark frequentierten Schlossstraße bietet
gute Voraussetzungen für Büro-, Praxis-, Studio- und
Showroomkonzepte.
Infrastruktur (im Umkreis von 5 km):
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel
Ahornstraße 6
12163 Berlin
Ab sofort steht im Vorderhaus des repräsentativen Altbaus in der
Ahornstraße 6 eine ca. 90 m² große Gewerbefläche zur
Vermietung.
Große Fensterflächen sorgen für viel Tageslicht und bieten
attraktive Präsentations- und Werbemöglichkeiten. Die Fläche
verfügt über einen großzügigen vorderen Bereich, mehrere
separat nutzbare Räume sowie ein eigenes WC. Die flexible
Raumaufteilung eignet sich insbesondere als Büro, Praxis,
Beratungsfläche, Studio oder Showroom.
Individuelle Umbau- und Anpassungsmaßnahmen können bei
einer entsprechenden Mietdauer mit der Vermieterin
abgestimmt werden. Zusätzliche Flächen im Souterrain stehen
gegebenenfalls ebenfalls zur Verfügung.
Bis zu zwei Stellplätze im Innenhof können separat angemietet
werden. Gewünscht ist ein langfristiges Mietverhältnis.
Gäste-WC, Laminat, Fliesen
Bemerkungen:
ca. 90 m² Gewerbefläche
große Fenster- und Präsentationsflächen
mehrere separat nutzbare Räume
eigenes WC
gepflegter, renovierter Zustand
Laminatboden
vorhandene Datenverkabelung
Zentralheizung
bis zu drei Stellplätze im Innenhof
individuelle Umbauten nach Abstimmung möglich
Heizungsart: Zentralheizung
Energieträger: Öl
Energieausweis nicht vorhanden
Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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