Gewerbeeinheit / Wohnung im Bergmannkiez: 3 Zimmer, Küche, 2 Badezimmer, Keller, Provisionsfrei

10961 Berlin, Solmsstr.37

Kaufpreis
349.000,00 €
Gesamtfläche (ca.)
80,00 m²
Objektart
Bürofläche

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Privat von Christian Heuberger


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Angaben zur Immobilie

Kaufpreis
349.000,00 €
Gesamtfläche
80,00 m²
Bürofläche
80,00 m²
Baujahr
1818
Verfügbar ab
nach Absprache
Objektzustand
gepflegt
Portal-Objekt-Nr.
W7233633
Anbieter-Objekt-Nr.
384586
Bad mit Dusche
mit Keller
Zentralheizung

Energie

Energieausweistyp
Energiebedarfsausweis
Endenergiebedarf Strom
129 kWh / m² / Jahr
Endenergiebedarf Wasser
129 kWh / m² / Jahr
Befeuerungsart
Gas

Objektadresse

Solmsstr.37
10961 Berlin

Objektbeschreibung

Provisionsfrei direkt vom Eigentümer:

Das Objekt kann bezugsfrei oder für 1400.- Euro netto/kalt Miete pro Monat übergeben werden.

Diese großzügige Gewerbeeinheit befindet sich direkt im Bergmannkiez im Szenebezirk Kreuzberg. Adresse: Solmsstr.37,Hinterhaus, Souterrain, 10961 Berlin.
Baujahr circa 1818.
Die Einheit verfügt über eine Größe von circa 80m2. Die Zahl ergibt sich aus dem Grundriss.
Das Wohngeld beträgt 377,40 Euro pro Monat.
Die Einheit liegt im Souterrain und ist komplett gefliest.
Es sind drei Zimmer vorhanden, wovon jedes durch den Flur erreichbar ist.
Die Einheit verfügt außerdem über eine Küche, zwei separate Duschen sowie zwei separate WC's.
In unmittelbarer Nähe des Apartments, 2 Minuten Fußweg, befindet sich die U-Bahn-Station Gneisenaustr. (U7).
In der Nachbarschaft gibt es öffentliche Parkplätze.
Fahrräder können im Hof abgestellt werden.

Es handelt sich derzeitig um eine Gewerbeeinheit (kann in eine Wohnung umgewandelt werden), zu welcher noch ein zusätzlicher Keller gehört.

Zur Nutzung als Gastronomie oder Ferienwohnung wurde in der Teilungserklärung folgendes festgelegt:

„Ausdrücklich unzulässig sind jegliche Bewirtungs- und/oder Beherbergungsbetriebe, abgesehen von Ferienwohnung, sowie Betriebe mit Bezug zum Rotlichtmilieu gleich welcher konkreten Ausgestaltung, und vergelichbare, mit überdurchschnittlichem, insbesondere nächtlichem Publikumsverkehr verbundene Betriebe.“

Eine Nutzung für Gastronomie ist somit in keiner Form gestattet, das Betreiben einer Ferienwohnung wird jedoch laut Teilungserklärung ausdrücklich erlaubt.

Eine Umnutzung zur Wohnung ist ebenfalls möglich, hierzu wurde in der Teilungserklärung folgendes vermerkt: Alle Eigentümer der Einheiten im Erdgeschoss und im ersten Geschoss sind ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer berechtigt, durch jeweils einseitige Erklärung ihr Wohnungseigentum in Teileigentum und so gebildetes Teileigentum wieder in Wohnungseigentum umzuwandeln.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter 0177 292 86 02 zur Verfügung.

Bitte keine Makleranfragen.

Ausstattung

Keller, Duschbad, Gäste-WC

Sonstige Angaben

Heizungsart: Zentralheizung
Energieträger: Gas


Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!

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Alle Angaben ohne Gewähr.