Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.
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Die erste urkundliche Erwähnung Windelsbachs datiert aus dem Jahre 1241. Windelsbach im heutigen Bezirk Mittelfranken gehörte zum 1792 von Preußen erworbenen Fürstentum Ansbach. Mit der Rheinbundakte 1806 kam der Ort zu Bayern. Im Zuge der Verwaltungsreformen in Bayern entstand mit dem Gemeindeedikt von 1818 die heutige Gemeinde.