D-94508 Schöllnach/ Taiding/ Eichetfeld und D-94579 Zenting /Schöpferringer Wiesen
Die Grundstücke befinden sich in ruhiger, naturnaher Lage mit guter Erreichbarkeit. Die Umgebung ist geprägt von Landwirtschaft, Wäldern und sanften Hügeln – typisch für das niederbayerische Hügelland. Schöllnach und Zenting bieten Grundversorgung, ärztliche Betreuung und sind verkehrstechnisch gut an das regionale Straßennetz angebunden.
Die genaue Adresse des Objekts ist vom Anbieter nicht freigegeben. In der Karte ist daher die ungefähre Lage der Immobilie dargestellt.
Attraktives Grundstückspaket – Wiesen, Wälder und landwirtschaftliche Flächen in Niederbayern
Attraktives Grundstückspaket – Wiesen, Wälder und landwirtschaftliche Flächen in Niederbayern
Standorte:
94508 Schöllnach – Ortsteile Taiding und Eichetfeld
94579 Zenting – Schöpferringer Wiesen
Gesamtfläche: ca. 52.510 m²
Verkaufspreis (Mindestgebot): 175.000 €
Objektbeschreibung:
Zum Verkauf steht ein vielseitig nutzbares Grundstückspaket in der idyllischen Landschaft Niederbayerns. Die insgesamt 13 Flurstücke verteilen sich auf zwei benachbarte Gemeinden im Landkreis Deggendorf und Freyung-Grafenau und bieten eine ideale Mischung aus Grünland, Wiesen sowie Misch- und Nadelwald.
Details zu den Flächen:
1. Schöllnach (Taiding / Eichetfeld):
11 Grundstücke
Gesamtfläche: ca. 35.290 m²
Nutzung: Grünland, Wiese, Mischwald, Nadelwald
Ruhige Lage, größtenteils gut erreichbar
2. Zenting (Schöpferringer Wiesen):
2 Grundstücke
Gesamtfläche: ca. 17.220 m²
Nutzung: Landwirtschaftsfläche, Wald
Naturnahe Umgebung mit guter Anbindung an umliegende Ortschaften
Besonderheiten: Verkauf nur im Gesamtpaket
Ideal für Forst- und Landwirtschaft, Hobbylandwirte, Investoren oder Naturliebhaber
Kein Bauland – reine Land- und Forstwirtschaftliche Nutzung
Attraktiver Paketpreis: nur 3,33 €/m²
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Details zu den Flächen:
1. Schöllnach (Taiding / Eichetfeld):
11 Grundstücke
Gesamtfläche: ca. 35.290 m²
Nutzung: Grünland, Wiese, Mischwald, Nadelwald
Ruhige Lage, größtenteils gut erreichbar
2. Zenting (Schöpferringer Wiesen):
2 Grundstücke
Gesamtfläche: ca. 17.220 m²
Nutzung: Landwirtschaftsfläche, Wald
Naturnahe Umgebung mit guter Anbindung an umliegende Ortschaften
Tippgeber-Prämie:
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Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG):
Gemäß §§ 2, 3, 4 GwG müssen wir vor einer Besichtigung oder Kaufverhandlung die Identität des Kaufinteressenten prüfen. Bitte senden Sie uns:
Privatpersonen: Kopie des Personalausweises (Vor- & Rückseite)
Juristische Personen: Handelsregisterauszug
Zusätzlich prüfen wir, ob Sie im eigenen Interesse oder für Dritte handeln und ob eine politische Exponierung (PEP) vorliegt.
Haftungsausschluss:
Alle Angaben stammen vom Auftraggeber. Für deren Richtigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Haftung.
Datenschutz:
Details unter:
Interesse?
Senden Sie uns Ihre Kontaktdaten über das Portal („Nachricht senden“ oder „Anbieter kontaktieren“). Sie erhalten dann das kostenlose Exposé mit der Objektadresse. Für Besichtigungstermine sind wir gerne telefonisch erreichbar!
Impressum
Der guten Ordnung halber weisen wir Sie darauf hin, dass sich der Käufer beim Kauf des Objekts dazu verpflichtet, für unsere Tätigkeit eine Vermittlungs-/Nachweisgebühr in Höhe von 3,57% des Kaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (aktuell 19%) nach Notarvertrag zu leisten. Durch Ihre weitere Objektanfrage bestätigen Sie die Vereinbarung und Anerkennung dieser Maklercourtage.
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Gemäß §2 Abs.1 Nr.10; § 3; und §4 Abs. 6 des GwG (Geldwäschegesetz) sind wir seit 2014 verpflichtet, vor einer Objektbesichtigung oder Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen, den oder die Kaufinteressent zu identifizieren. Das bedeutet, die Personalien bzw. bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug (Kopie) anzufordern und eine Kopie davon zu unseren Akten zulegen.
Zur Identifizierung ist Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde nachzuweisen Des Weiteren ist von uns zu klären, ob der Interessent im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten agiert. Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlich Berechtigten um eine Politisch Exponierte Person (PEP) handelt. Als Interessent sind Sie verpflichtet, uns den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 6 GwG) Geldwäschegesetz.
Diesbezüglich bitten wir um Übergabe einer lesbaren Ausweiskopie (Vor-und Rückseite) und bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug (Kopie) vor einem gemeinsamen Besichtigungstermin.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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