Die Lage:
Die Villa befindet sich in zentrumsnaher Lage der Kreisstadt Neustadt an der Aisch. Kinderspielplatz, Kindergarten, Schule, Ärzte, Krankenhaus, Sportmöglichkeiten, Schwimmbäder, Cafés und gut sortierte Geschäfte sind fußläufig erreichbar. Sehr gute Verkehrsanbindung über die Bundesstraße B8 sowie Bahnverbindungen nach Nürnberg und Würzburg.
Infrastruktur (im Umkreis von 5 km):
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Öffentliche Verkehrsmittel
Bahnhofstraße 18
91413 Neustadt a. d. Aisch
Traumwohnung in historischer Gründerzeit-Villa – 138 m² mit riesiger Dachterrasse über 60m2
Sie suchen eine großzügige, stilvolle Wohnung mit besonderem Charakter?
Dann ist diese aufwendig renovierte Altbau-Wohnung im 1. Obergeschoss einer herrschaftlichen Gründerzeit-Villa aus dem Jahr 1890 genau das Richtige für Sie!
Die Wohnung auf einen Blick:
Wohnfläche: ca. 138,5 m² | 5 Zimmer | Baujahr 1890 | Renoviert 2024 | Bezug ab sofort
Zur Aufteilung:
Die Wohnung überzeugt mit einer durchdachten Raumaufteilung: zwei großzügige Wohnzimmer (20,3 m² und 14,8 m²), ein helles Schlafzimmer (20,2 m²), zwei Kinderzimmer (14,8 m² und 10,6 m²), eine moderne Einbauküche mit Speisekammer, ein großes Bad (10,5 m²) sowie ein separates WC. Hinzu kommen Flur, Diele und ausreichend Stauraum.
Das Highlight: Die Dachterrasse
Eine traumhafte Dachterrasse von ca. 63 m² lädt in den warmen Monaten zum Entspannen, Grillen und Genießen ein – ein echtes Alleinstellungsmerkmal, das in dieser Größe selten zu finden ist!
Ausstattung & Charme:
Hohe, repräsentative Räume mit gründerzeitlichem Flair, moderne Designer-Böden, neue Einbauküche, Holzfenster sowie Gasheizung sorgen für ein angenehmes Wohngefühl, das Altbau-Atmosphäre mit zeitgemäßem Komfort verbindet.
Objektzustand: Erstbezug nach Sanierung
Terrasse, Parkett, Laminat, Fliesen
Heizungsart: Zentralheizung
Energieträger: Gas
Energieausweis nicht vorhanden
Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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