Das Stadthaus L70 befindet sich in einer äußerst attraktiven Lage direkt am historischen Stadtplatz inmitten der Altstadt von Neuötting, in der Ludwigstraße 70. Die Straße ist eine der meistfrequentierten Einkaufsstraßen in der gesamten Region. Die Immobilie liegt etwa 150 Meter vom Stadttor und 200 Meter von der Stadtpfarrkirche entfernt. Auch das Rathaus ist in unmittelbarer Nachbarschaft. Dadurch liegt das Anwesen in einer der zentralsten und wertvollsten Lagen in Neuötting.
Die Standortvorteile sind zahlreich: Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in der Nachbarschaft, und Schulen für alle Bildungsgruppen sind gut erreichbar. Zudem gibt es diverse Sport- und Freizeitanlagen, darunter auch ein Freibad und Hallenbad, alles in einem Umkreis von weniger als 5 km. Die hervorragende Infrastruktur erfüllt somit alle Anforderungen an eine äußerst gute Lage.
Die verkehrstechnische Anbindung ist ebenfalls ausgezeichnet. Mit dem direkten Autobahnanschluss an die neu ausgebaute A94 oder mit der Bahn ist man innerhalb von etwa einer Stunde in München und am Flughafen.
Der Stadtplatz von Neuötting mit seinen charmanten, denkmalgeschützten Altbauten verleiht der Stadt einen besonderen architektonischen Charme. Aufgrund dieser Eigenschaft gilt Neuötting als architektonisches Kleinod und als eines der gefragtesten Ausflugsziele und Wunschwohnorte in der gesamten Region. Die historische Kulisse zieht Besucher und potenzielle Bewohner gleichermaßen an.
Ludwigstraße
84524 Neuötting
Das historische Stadthaus in der Ludwigstraße 70, Neuötting ist zweifellos ein Juwel mit einer reichen Geschichte. Es wurde in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts erbaut und hat den verheerenden Stadtbrand im Jahr 1797 als eines von Wenigen überstanden. Die wertvolle historische Bedeutung und die gut erhaltene Bausubstanz haben dazu geführt, dass das Gebäude unter Denkmalschutz steht und sowohl als Einzeldenkmal als auch als Ensembledenkmal und Bodendenkmal eingestuft wurde.
Im Erdgeschoss des Stadthauses befindet sichein kleines Ladengeschäft. Die oberen Etagen des Gebäudes wurden bisher zu Wohnzwecken genutzt, sind aktuell leerstehend.
Für die Zukunft des Gebäudes ist ein Mehrfamilienhaus mit einer Gewerbefläche (Ladeneinheit) im Erdgeschoss geplant. Dabei soll die ursprüngliche Aufteilung des Bestandsgebäudes weitgehend erhalten bleiben. Das Ladengeschäft soll erhalten bleiben und als Gewerbeeinheit vermietet werden.
Das Haus befindet sich dem Alter entsprechend in einem guten Zustand. Im Jahr 2008 wurde die Fassade komplett und 2010 das Dach erneuert. Um den heutigen Wohnanforderungen gerecht zu werden, sollte die Haustechnik erneuert und die Wohnungen renoviert werden. Aufgrund des Dankmalstatuses besteht für Hauseigentümer die Möglichkeit, Bau- und Planungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen erhöht steuerlich abzuschreiben.
DENKMAL-AFA
Der Erhalt und die Bewahrung schützenswerter Bausubstanz werden durch steuerliche Vergünstigungen vom Gesetzgeber aktiv gefördert. Das deutsche Einkommensteuergesetz bietet den Käufern von denkmalgeschützten Gebäuden die Möglichkeit, Ausgaben für Bau- und Planungsleistungen für Sanierungsmaßnahmen, die dem Erhalt oder der Nutzung des Gebäudes dienen, steuerlich geltend zu machen. Dadurch kann der Käufer, sei er Eigennutzer oder Kapitalanleger, seine Ertragssteuerlast unter Umständen erheblich verringern.
Voraussetzung für die Denkmal AfA ist, dass die Immobilie vor Beginn der Baumaßnahmen erworben wurde, da nur der Eigentümer und Auftraggeber der Sanierungsmaßnahmen zur Abschreibung berechtigt sind. Die steuerlich begünstigten Kosten können bei Vermietung auf zwölf Jahre verteilt zu 100% abgeschrieben werden (acht Jahre je 9% und vier Jahre je 7% nach §7h EStG). Bei Gebäuden, die vom Eigentümer selbst bewohnt werden, reduziert sich der Abschreibungsbetrag auf 90% (zehn Jahre je 9% nach § 10f EStG).
Das Haus wir direkt vom Eigentümer provisionsfrei angeboten.
Bemerkungen:
Die Immobilie wird als sanierungsbedürftig verkauft. Folgende Maßnahmen wurden bereits umgesetzt:
- Vollständige Entmietung und Beräumung des Objekts
- Digitales Aufmaß sowie erste Vorplanung
- Umfangreiche Bauteilöffnungen zur Feststellung des Bauzustands
- Erstellung der Genehmigungsplanung inkl. erteilter Baugenehmigung
- Einholung der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis
- Vorlage eines Brandschutznachweises sowie eines statischen Konzepts
- Entwicklung eines energetischen Sanierungskonzepts zur Erreichung des KfW-Effizienzhausstandards Denkmal EE
- Ablöse der Stellplatz- und Spielplatzverpflichtung
- Optionale Aufteilung in Teileigentumseinheiten vorbereitet
Für die verbleibenden Maßnahmen liegt eine detaillierte Architektenplanung sowie ein verbindliches Festpreisangebot eines Generalunternehmers für die gesamte Sanierung vor.
Hinweis zur Steuerförderung:
Der Großteil der Sanierungskosten ist gemäß § 7i EStG zu 100 % steuerlich abschreibbar.
Heizungsart: Fußbodenheizung
Energieträger: Solar
Impressum:
Landstadt GmbH
Hans-Pinsel Straße 7a
85540 Haar (bei München)
Telefon: +49 172-8884484
E-Mail: mk@landstadt.eu
Vertreten durch die Geschäftsführung:
Andreas Striegel, Michael Kröncke
HRB 278173, Amtsgericht München
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