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Sparkasse Altötting-Mühldorf
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Günther Ohneis
Katharinenplatz 17
84453 Mühldorf a. Inn
Dieses Objekt wird Ihnen in Kooperation mit der Sparkasse präsentiert. Ein Formular zur elektronischen Kontaktaufnahme steht Ihnen auf den Seiten des Sparkassen-Immobilienportals zur Verfügung.
Das Grundstück befindet sich in einer charmanten Kleinstadt, die Ruhe und eine angenehme Nachbarschaft bietet. Gleichzeitig sind Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Ärzte und andere wichtige Einrichtungen in kurzer Entfernung erreichbar. Die gute Anbindung an Verkehrswege sowie der fußläufig erreichbare Bahnhof ermöglicht eine schnelle Erreichbarkeit der umliegenden Städte und Autobahnen.
Die Stadt Neumarkt-Sankt Veit, die Pforte zum Rottal, liegt auf 450 m Höhe im Regierungsbezirk Oberbayern im Norden des Landkreises Mühldorf a. Inn.
Neumarkt-Sankt Veit liegt ca. 85 Kilometer östlich der Landeshauptstadt München, 35 Kilometer südöstlich von Landshut und 17 Kilometer nördlich der Kreisstadt Mühldorf am Inn unmittelbar an der B 299.
Zur Autobahn A94 München-Passau (Autobahnauffahrt Mühldorf Nord) sind es weniger als 10 Fahrminuten.
Der Chiemsee, das „bayerische Meer“, liegt weniger als eine Autostunde entfernt.
Vom Bahnhof Neumarkt-Sankt Veit besteht Anschluss Richtung Landshut und Passau sowie zur Kreisstadt Mühldorf a. Inn.
Die genaue Adresse des Objekts ist vom Anbieter nicht freigegeben. In der Karte ist daher die ungefähre Lage der Immobilie dargestellt.
Dieses attraktive Wohnbaugrundstück in einer gewachsenen Wohnsiedlung in Neumarkt-Sankt Veit bietet eine ideale Gelegenheit, Ihren Traum von einem eigenen Zuhause zu verwirklichen. Mit einer Grundstücksfläche von 1062 Quadratmetern bietet es genügend Platz für die Errichtung eines individuellen Wohnhauses, welches Ihren persönlichen Vorstellungen und Bedürfnissen entspricht. Die Erschließung ist bereits vollständig erfolgt, was bedeutet, dass alle notwendigen Infrastrukturanschlüsse wie Wasser, Strom und Abwasser vorhanden sind.
Lt. Bebauungsplan von 1966 kann das Grundstück mit einem großzügigen Bungalow bebaut werden. Nach Rücksprache mit der Stadt Neumarkt-Sankt Veit ist eine Änderung des Bebauungsplans nicht ausgeschlossen, muss aber im Einzelfall geprüft werden.
Quelle
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