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SIS-Sparkassen-Immobilien-Service GmbH
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Sonja Sendlinger
Ungererstraße 75
80805 München
Dieses Objekt wird Ihnen in Kooperation mit der Sparkasse präsentiert. Ein Formular zur elektronischen Kontaktaufnahme steht Ihnen auf den Seiten des Sparkassen-Immobilienportals zur Verfügung.
Willkommen in einem der begehrtesten Stadtteile Münchens – Aubing-Lochhausen-Langwied. Diese idyllische Lage vereint das Beste aus urbanem Leben und grüner Umgebung und bietet seinen Bewohnern ein einzigartiges Lebensgefühl. Aubing-Lochhausen-Langwied liegt im Münchner Westen und überzeugt mit einer perfekten Balance zwischen städtischer Anbindung und ländlicher Ruhe. Die Nähe zum Stadtzentrum sowie eine ausgezeichnete Verkehrsanbindung durch S-Bahn, U-Bahn und Autobahnen machen das Pendeln einfach und bequem. Gleichzeitig bieten die weitläufigen Grünflächen, Parks und Naherholungsgebiete wie der Aubinger Lohe oder der Langwieder See eine Oase der Entspannung und Erholung. Der Stadtteil besticht durch seine Vielfalt: Von historischen Bauwerken über moderne Architektur bis hin zu traditionellen bayerischen Häusern findet man hier eine reizvolle Mischung. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten und Freizeiteinrichtungen sind in unmittelbarer Nähe vorhanden, was Aubing-Lochhausen-Langwied zu einem idealen Wohnort für jedermann macht.
Die genaue Adresse des Objekts ist vom Anbieter nicht freigegeben. In der Karte ist daher die ungefähre Lage der Immobilie dargestellt.
München - Aubing
WA – Allgemeines Wohngebiet
Bauliniengefüge
Grundstücksfläche ca. 931m² mit Altbestand
GRZ – 0,3
GFZ – 0,3
VG – I
Unverbindliche Beispielrechnung für Flurnr. 2170/4:
Grundstücksfläche: ca. 931 m²
Überbaubare Grundfläche: ca. 279,30 m²
Geschossfläche insgesamt bei II Vollgeschossen: ca. 279,30 m²
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)
§ 4 Allgemeine Wohngebiete
(1) Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen.
(2) Zulässig sind
1. Wohngebäude,
2. die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe,
3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
2. sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,
3. Anlagen für Verwaltungen,
4. Gartenbaubetriebe,
5. Tankstellen.
Individuelle Ausstattungsmerkmale:
- Altbestand Einfamilienhaus
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