Die Immobilie befindet sich in zentraler Lage von D-94315 Feldkirchen. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Ärzte sind schnell erreichbar. Über die B8 und die A3 besteht eine gute Anbindung an Straubing, Regensburg und Deggendorf.
Die genaue Adresse des Objekts ist vom Anbieter nicht freigegeben. In der Karte ist daher die ungefähre Lage der Immobilie dargestellt.
Top-Investment: Vermietete 2-Zimmer-Wohnung mit Balkon zzgl. Stellplatz!
Moderne Neubauwohnung mit Balkon in ruhiger Lage – ideale Kapitalanlage!
Diese attraktive Wohnung im 1. Obergeschoss eines 2025 erbauten Mehrfamilienhauses überzeugt durch ihre gelungene Kombination aus ruhiger, naturnaher Lage und guter Anbindung an das Ortszentrum.
Das Gebäude wurde in hochwertiger Holzständer-Bauweise errichtet und präsentiert sich in einem gepflegten Wohnumfeld. Die durchdachte Raumaufteilung sorgt für helle, freundliche Wohnbereiche mit vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten.
Ein besonderes Highlight ist der großzügige Balkon, der zum Entspannen im Freien oder zu geselligen Stunden einlädt. Das moderne Badezimmer mit Dusche rundet das hochwertige Gesamtbild ab.
Vermietungsdaten (aktuell)
Kaltmiete: 650 €
Nebenkostenvorauszahlung: 120 €
Stellplatzmiete: 35 €
Einbauküche: 10 €
Gesamte monatliche Einnahmen: 815 €
Diese Wohnung bietet eine sichere und zukunftsorientierte Kapitalanlage mit hoher Wohnqualität und energieeffizienter Bauweise. Sie eignet sich ideal für Paare, Familien und Senioren, die modernen Wohnkomfort in attraktiver Umgebung schätzen.
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Lichtdurchflutete Wohnräume – hell, großzügig und freundlich
️ Durchdachte Grundrisse – optimal nutzbare Raumaufteilung
Balkon – sonniger Platz zum Entspannen
Eigene Stellplätze – komfortabel und sicher parken
Fußbodenheizung – modernes, behagliches Wohnklima
Energieeffiziente Luftwärmepumpe – nachhaltig und zukunftssicher
☀️ Photovoltaikanlage (29,9 kWp) – eigene Stromproduktion, wirtschaftlich und umweltfreundlich
3-fach verglaste Fenster – hervorragende Wärmedämmung und Ruhe
Neuwertig 2025 – solide Holzständerbauweise, zeitgemäße Ausstattung
Ruhige Wohnlage – familienfreundliches, gepflegtes Umfeld
Tippgeber-Prämie:
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Immobilien-Empfehlung – Ihr Vorteil!
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Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG):
Gemäß §§ 2, 3, 4 GwG müssen wir vor einer Besichtigung oder Kaufverhandlung die Identität des Kaufinteressenten prüfen. Bitte senden Sie uns:
Privatpersonen: Kopie des Personalausweises (Vor- & Rückseite)
Juristische Personen: Handelsregisterauszug
Zusätzlich prüfen wir, ob Sie im eigenen Interesse oder für Dritte handeln und ob eine politische Exponierung (PEP) vorliegt.
Haftungsausschluss:
Alle Angaben stammen vom Auftraggeber. Für deren Richtigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Haftung.
Datenschutz: Details unter:
Interesse?
Senden Sie uns Ihre Kontaktdaten über das Portal („Nachricht senden“ oder „Anbieter kontaktieren“). Sie erhalten dann das kostenlose Exposé mit der Objektadresse. Für Besichtigungstermine sind wir gerne telefonisch erreichbar!
Impressum
Der guten Ordnung halber weisen wir Sie darauf hin, dass sich der Käufer beim Kauf des Objekts dazu verpflichtet, für unsere Tätigkeit eine Vermittlungs-/Nachweisgebühr in Höhe von 3,57% des Kaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (aktuell 19%) nach Notarvertrag zu leisten. Durch Ihre weitere Objektanfrage bestätigen Sie die Vereinbarung und Anerkennung dieser Maklercourtage.
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Gemäß §2 Abs.1 Nr.10; § 3; und §4 Abs. 6 des GwG (Geldwäschegesetz) sind wir seit 2014 verpflichtet, vor einer Objektbesichtigung oder Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen, den oder die Kaufinteressent zu identifizieren. Das bedeutet, die Personalien bzw. bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug (Kopie) anzufordern und eine Kopie davon zu unseren Akten zulegen.
Zur Identifizierung ist Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde nachzuweisen Des Weiteren ist von uns zu klären, ob der Interessent im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten agiert. Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlich Berechtigten um eine Politisch Exponierte Person (PEP) handelt. Als Interessent sind Sie verpflichtet, uns den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 6 GwG) Geldwäschegesetz.
Diesbezüglich bitten wir um Übergabe einer lesbaren Ausweiskopie (Vor-und Rückseite) und bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug (Kopie) vor einem gemeinsamen Besichtigungstermin.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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