Ihr Traum vom Landleben erfüllt sich am Simssee

83139 Söchtenau

Kaufpreis
1.100.000 €
Fläche (ca.)
2.232,00 m²
Objektart
Bauplatz

Kontaktdaten

Quelle

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Verantwortliches Büro

LBS Landesbausparkasse Süd

Ansprechpartner

Stefan Wolf
Rathausstraße 3
83022 Rosenheim

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Dieses Objekt wird Ihnen in Kooperation mit der Sparkasse präsentiert. Ein Formular zur elektronischen Kontaktaufnahme steht Ihnen auf den Seiten des Sparkassen-Immobilienportals zur Verfügung.

Angaben zur Immobilie

Kaufpreis
1.100.000,00 €
Käuferprovision
2,38 % inkl. MwSt.
erschlossen
Ja
erschlossen
Ja
Portal-Objekt-Nr.
G1206555
Anbieter-Objekt-Nr.
1/30/930-930/010287

Lagebeschreibung

Krottenmühl ist eine kleine Siedlung, wo man gerne lebt, wo man sich kennt und noch den persönlichen Austausch unter Nachbarn pflegt. Krottenmühl gehört zur Gemeinde Söchtenau. Zwei Wirtshäuser mit überregionaler Bekanntheit (Simssee-Stuben, Simssee-Seehaus) sind schnell erreicht, das Ortsleben ist intakt.

Einkaufsmöglichkeiten, Geschäfte des täglichen Bedarfs, Ärzte bzw. medizinische Versorgung, Kindergarten und Schule(n) befinden sich in den umliegenden Orten: Söchtenau, Prutting, Stephanskirchen/Rosenheim sowie Bad Endorf. Insbesondere die Anbindung an die Bahnlinie München-Salzburg ist im nahen Bad Endorf gegeben und daher nicht nur für München-Pendler attraktiv.

Objektadresse

Die genaue Adresse des Objekts ist vom Anbieter nicht freigegeben. In der Karte ist daher die ungefähre Lage der Immobilie dargestellt.

Objektbeschreibung

Dieses parkähnliche Grundstück befindet sich am südwestlichen Ortsrand von Krottenmühl (Gemeinde Söchtenau), lediglich wenige Gehminuten vom Simssee entfernt. Es ist näherungsweise rechteckig geschnitten, in sinnvoller Ost-West-Ausrichtung. Das Grundstück steigt eher sanft, jedoch stetig Richtung Wohnhaus an, so dass man in erhöhter Lage wohnt und einen schönen Überblick hat. Von hier aus ist man direkt in der umgebenden Natur. Ein wundervoller Rückzugsort also mit viel Gestaltungsraum und Entfaltungsmöglichkeiten.

Das Grundstück ist voll erschlossen, auch ein Glasfaseranschluss ist bereits in der Straße verlegt. Derzeit ist es noch mit einem (nicht erhaltenswürdigen) Altbestand bebaut. Gemäß gültiger Bauvoranfrage kann als Ersatz ein Wohnhaus mit den Abmessungen 9 m x 12 m errichtet werden. Grundsätzlich richtet sich die Bebaubarkeit hier nach der Nachbarschaftsbebauung (§34 BauGB). Allerdings verläuft auch die Abgrenzung zwischen ortsplanerischem Innen- und Außenbereich durch das Grundstück. Das Grundstück ist kurzfristig bebaubar.

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