Ortsrand Mühldorf: ruhiges Grundstück am Innkanal

84453 Mühldorf a. Inn

Kaufpreis
399.000 €
Fläche (ca.)
881,00 m²
Objektart
Bauplatz

Kontaktdaten

Quelle

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Verantwortliches Büro

LBS Landesbausparkasse Süd

Ansprechpartner

Stefan Wolf
Rathausstraße 3
83022 Rosenheim

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Dieses Objekt wird Ihnen in Kooperation mit der Sparkasse präsentiert. Ein Formular zur elektronischen Kontaktaufnahme steht Ihnen auf den Seiten des Sparkassen-Immobilienportals zur Verfügung.

Angaben zur Immobilie

Kaufpreis
399.000,00 €
Käuferprovision
3,57 % inkl. MwSt.
erschlossen
Ja
erschlossen
Ja
Portal-Objekt-Nr.
G1187267
Anbieter-Objekt-Nr.
1/30/930-930/010269

Lagebeschreibung

Mühldorf am Inn ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im Regierungsbezirk Oberbayern und liegt am Schnittpunkt wichtiger Verkhrswege zwischen München und Passau. Durch die gute Lage und Anbindung zieht es immer mehr Menschen in die kleine Stadt. Mit seiner historischen Altstadt ist Mühldorf auch bei Touristen sehr beliebt. Mühldorf hat ca. 21.000 Einwohner, die Zuwachsprognose ist positiv.

Das Grundstück befindet sich im Ortsteil Eichfeld, einer beliebten Wohnlage am Stadtrand. Das Ortszentrum ist ca. 5 Radminuten entfernt, ebenso wie der Bahnhof. Die Nahversorgung mit Geschäften und Einrichtugen des täglichen Bedarfs ist gut.

Objektadresse

Die genaue Adresse des Objekts ist vom Anbieter nicht freigegeben. In der Karte ist daher die ungefähre Lage der Immobilie dargestellt.

Objektbeschreibung

Erstmals und im Alleinauftrag:

Zum Verkauf angeboten wird ein Grundstück am Ortsrand, in nächster Nähe zum Innkanal. Die Lage gilt als gute Wohnlage, weil ruhig und mit hohem Freizeitwert. Das Wohnviertel befindet sich nicht weit vom Zentrum der Stadt. Die Nachbarschaft ist vor allem geprägt durch die Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern, Doppel- sowie Reihenhäusern.

Auf dem Grundstück befindet sich aktuell ein stark sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus aus den 1950er Jahren. Eine Erhaltung des Baukörpers erscheint aktuell eher unwahrscheinlich. Das Grundstück ist zugewachsen, uneinsehbar und nur teilweise begehbar. Von einer Besichtigung ohne Terminabsprache wird gebeten Abstand zu nehmen, da das Haus aktuell noch bewohnt ist. (Das Haus kann jedoch kurzfristig freigestellt werden).

Die Bebauungsmöglichkeiten richten sich nach der Umgebungsbebauung (§34 BauGB). So ist (neben einem freistehenden Einfamilienhaus) ein Doppelhaus oder auch ein Dreispänner vorstellbar. Bei einer Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus erscheinen 4 - 5 Wohneinheiten als zulässiger Nutzungsumfang.

Alle relevanten Unterlagen liegen vor und können eingesehen bzw. zur Verfügung gestellt werden. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Anbieter dieses Objekts

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