Die Wohnung befindet sich in ruhiger Hanglage in der Obervellacher Straße in Freising und überzeugt durch ihre angenehme Wohnlage sowie die gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und die schnelle Erreichbarkeit aller Einrichtungen des täglichen Bedarfs.
Entfernungen:
-Bushaltestelle „Obervellacher Straße“: ca. 30 m
-Bushaltestelle „Berufsschule“: ca. 210 m
-REWE: ca. 500 m
-Lidl und dm: ca. 800 m
-Bahnhof Freising: ca. 1,7 km
-Freisinger Innenstadt: ca. 1,5 km
-Hochschule Weihenstephan-Triesdorf: ca. 2,0 km
-Flughafen München: ca. 10 km
Infrastruktur (im Umkreis von 5 km):
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Öffentliche Verkehrsmittel
Die genaue Adresse des Objekts ist vom Anbieter nicht freigegeben. In der Karte ist daher die ungefähre Lage der Immobilie dargestellt.
Diese helle 2-Zimmer-Dachgeschosswohnung überzeugt durch ihren gut geschnittenen Grundriss und neue, große Dachfenster. Mit einer Wohnfläche von ca. 52 m² eignet sie sich ideal für Singles, Studierende oder Paare, die eine praktische und ruhige Wohnmöglichkeit suchen.
Das großzügige Wohnzimmer bietet vielfältige Einrichtungsmöglichkeiten.
Eine neuwertige Einbauküche ist bereits im Mietumfang enthalten und verfügt über ein Kochfeld und Spülmaschine. Die Elektrik wurde rundum erneuert.
Das ruhige Mehrfamilienhaus mit nur vier Wohneinheiten sorgt für eine angenehme und private Wohnatmosphäre.
Einbauküche
Bemerkungen:
-frisch renoviert
-eigener Waschmaschinenanschluss
-Heller Wohnbereich
- Separates Schlafzimmer
- Anschluss für Klimaanlage vorhanden
- Spotbeleuchtung im Wohnzimmer vorhanden
-Einbauküche inklusive (ablösefrei)
-Neues Kochfeld
-Erneuerte Elektrik
-Glasfaseranschluss beantragt
-Ruhiges 4-Familienhaus
-Ideal für eine Person oder Paare
-Gepflegte Wohnanlage
Heizungsart: Zentralheizung
Energieträger: Öl
Bei Interesse freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Besichtigungen sind nächste Woche (KW 32) zwischen 7-8 Uhr oder ab ca. 17 Uhr möglich.
Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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