Die Wohnung befindet sich in beliebter Wohnlage von Offenburg-Albersbösch.
Infrastruktur (im Umkreis von 5 km):
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel
Die genaue Adresse des Objekts ist vom Anbieter nicht freigegeben. In der Karte ist daher die ungefähre Lage der Immobilie dargestellt.
Diese gut geschnittene 3-Zimmer-Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss) eines gepflegten Mehrfamilienhauses in Offenburg-Albersbösch, welches ursprünglich im Jahr 1963 in massiver Bauweise auf einem ca. 2.719 m2 großen Grundstück erbaut wurde.
Die Wohnung selbst bietet Ihnen eine 65,07 m² große Wohnfläche, die sich auf ein Wohnzimmer, ein Schlafzimmer, ein Kinderzimmer, die Küche sowie ein Tageslichtbad verteilt.
Vom Wohnzimmer aus haben Sie Zugang zum nach Westen ausgerichteten Balkon.
Zur Wohnung gehört weiterhin ein Kellerraum und ein Abstellraum im Speicher.
Im Keller steht den Bewohnenr ein Wasch- und Trockenraum sowie ein Fahrradabstellraum zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung.
Die Wohnung verfügt leider nicht über einen eigenen PKW-Stellplatz.
Die Wohnung befindet sich innen überwiegend noch im Zustand von 1963 und bedarf einer umfassenden Sanierung: Sanierung Bad und Küche, Elektroinstallation, Bodenbeläge, Malerarbeiten sowie ggfls. Innentüren.
Das Haus selbst sowie die Gemeinschaftsflächen (Keller, Trepenhaus, Speicher, Außenanlagen) befinden sich augenscheinlich im Gegensatz zur Wohnung in einem guten Unterhaltungszustand. So wurden ca. im Jahr 2012/2012 die alten Fenster gegen neue Kunststofffenster ausgetauscht. Zudem wurde die die oberste Geschossdecke des Hauses gedämmt.
Die Wohnung ist aktuell vermietet und eignet sich daher vor allem für Kapitalanleger.
Balkon, Keller, Laminat, Fliesen
Heizungsart: Zentralheizung
Energieträger: Gas
Der Kauf dieser Wohnung für den Käufer provisionspflichtig.
Die Provision i.H.v. 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt. ist fällig mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrags. Die Braun Immobilien und Hausverwaltung hat einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe mit dem Verkäufer geschlossen.
Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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Anbieter
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Angebot von Braun Immobilien und Hausverwaltung, Martin Nikolai Braun
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