Die Wohnung liegt in einer der beliebtesten Wohngegenden Mannheims. Die Rheinpromenade ist fußläufig erreichbar. Supermärkte und Geschäfte des täglichen Bedarfs befinden sich in unmittelbarer Nähe. Cafés und Restaurants sind in der Umgebung gut vertreten. Hauptbahnhof und Universität Mannheim sind schnell erreichbar.
Infrastruktur (im Umkreis von 5 km):
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Gymnasium, Öffentliche Verkehrsmittel
Die genaue Adresse des Objekts ist vom Anbieter nicht freigegeben. In der Karte ist daher die ungefähre Lage der Immobilie dargestellt.
Zur Vermietung steht eine helle, gut geschnittene 2-Zimmer-Wohnung im 3. Obergeschoss. Die Wohnung wurde vollständig saniert und befindet sich in einem frischen, bezugsfertigen Zustand. Eine neue Einbauküche ist vorhanden. Die Wohnung eignet sich gut für Einzelpersonen oder Paare.
Objektzustand: Erstbezug nach Sanierung
Balkon, Keller, Duschbad, Einbauküche, Fliesen
Bemerkungen:
Durchgeführte Sanierungsmaßnahmen:
Elektroinstallation: Kompletter Austausch aller Elektroleitungen nach aktuellem Sicherheitsstandard
Fenster: Einbau neuer Fenster zur Verbesserung des Energiestandards und der Wärmedämmung
Sanitär Küche: Erneuerung der Sanitärinstallationen in der Küche
Sanitär Bad: Erneuerung der Sanitärinstallationen im Badezimmer
Fliesen: Neue Fliesen in Küche und Bad
Badobjekte: Neue Sanitärobjekte im Bad (WC, Waschtisch, Dusche/Wanne, Armaturen)
Einbauküche: Komplett neue Einbauküche eingebaut
Dämmung/Putz: Neuverputz der Trennwand zum Nebenhaus mit Dämmung zur Verbesserung des Energiestandards
Bodenbeläge: Neue Bodenbeläge in allen Räumen
Malerarbeiten: Alle Wände neu verputzt und gestrichen
Heizungsart: Zentralheizung
Energieträger: Fernwärme
Bei Bedarf kann im Innenhof des Gebäudes eine Garage für monatlich 100 Euro, oder ein Stellplatz für monatlich 85 Euro angemietet werden.
Die Bilder beziehen sich auf die Zeit während der Baumaßnahmen und zeigen nicht den Zustand nach vollständigem Abschluss der Sanierungsmaßnahmen.
Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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