Endlich gefunden! Tolles Wohnbaugrundstück in Aussichtslage

76316 Malsch Kr. Karlsruhe

Kaufpreis
249.000 €
Fläche (ca.)
510,00 m²
Objektart
Bauplatz

Kontaktdaten

Quelle

Logo immobilien.sparkasse.de

immobilien.sparkasse.de

Verantwortliches Büro

S-ImmoCenter GmbH

Ansprechpartner

David Langeloh
Kaiserstraße 223
76133 Karlsruhe

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Kontakt zum Anbieter

Dieses Objekt wird Ihnen in Kooperation mit der Sparkasse präsentiert. Ein Formular zur elektronischen Kontaktaufnahme steht Ihnen auf den Seiten des Sparkassen-Immobilienportals zur Verfügung.

Angaben zur Immobilie

Kaufpreis
249.000,00 €
Käuferprovision
3,57 % inkl. MwSt.
Portal-Objekt-Nr.
G1201825
Anbieter-Objekt-Nr.
2024-ck-0206

Lagebeschreibung

Das zum Verkauf angebotene Baugrundstück befindet sich in einer Sackgasse, im idyllischen Höhenortsteil Völkersbach.
Von hier aus haben Sie eine traumhafte Aussicht über den Ort. Völkersbach ist als beliebter und familiärer Wohnort bekannt und verfügt über einen Kindergarten und eine Grundschule. Die nächste Bushaltestelle ist bequem zu Fuß zu erreichen.

Objektadresse

Die genaue Adresse des Objekts ist vom Anbieter nicht freigegeben. In der Karte ist daher die ungefähre Lage der Immobilie dargestellt.

Objektbeschreibung

Mit diesem Grundstück können Sie endlich Ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen!
Hier wohnen Sie in toller Lage und Nachbarschaft mit einem ansprechenden Ausblick.

Die mögliche Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB. Dies bedeutet, dass ein Bauvorhaben voraussichtlich zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt.

Die Grundstücksbreite beträgt ca. 19,0 m und die Grundstückstiefe ca. 26,5 m.

Ideal für beispielsweise ein hochwertiges Wohnhaus (Einzelhaus) oder zwei Doppelhaushälften (Doppelhaus).

Nutzen Sie die Gelegenheit und überzeugen Sie sich vor Ort von diesem tollen Grundstück.

Ausstattung

Für das Grundstück liegt keine Bebauungsplan vor, daher richtet sich die Bebaubarkeit nach § 34 BauGB.

Die Anlieger- und Erschließungskosten sind bereits bezahlt. Anfallende Anschlusskosten sind vom Käufer zu übernehmen.

Es gibt in diesem Bereich keine gesonderte Stellplatzsatzung. Es gilt also §37 LBO.

Sonstige Angaben

Alle Angaben in diesem Exposé stammen vom Verkäufer und sind uns vom Verkäufer frei gegeben worden. Wir übernehmen deshalb keine Haftung für diese Angaben.

Anbieter dieses Objekts

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Alle Angaben ohne Gewähr.