Bedingt bebaubares Baugrundstück - mit sanierungsbedürftigem Altbestand - provisionsfrei

88518 Herbertingen

Kaufpreis
135.000 € (Verhandlungsbasis)
Fläche (ca.)
1.844,00 m²
Objektart
Freizeitgrundstück

Kontaktdaten

Anbieter

von privat

Herr Anton Lechner

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Angaben zur Immobilie

Kaufpreis
135.000,00 €
Geschossflächenzahl (GFZ)
0.4
zul. Vollgeschosse
nach BauGB §34
Bauweise
Einzelhaus
Portal-Objekt-Nr.
G1179993

Angaben zur Erschließung

Strom
ja
Trinkwasser
ja

Lagebeschreibung

Ortsrandlage

Das Grundstück besteht aus einem Flurstück mit einer Größe von 1844qm und ist noch bahnrechtlich gewidmet.

Grundbuchliche Bahndienstbarkeit wie die Duldung eines Kiosk kann ggf. gelöscht werden.

Einem Entwidmungsantrag steht aber prinzipiell Nichts entgegen.

https://www.geoportal-bw.de/#/(sidenav:search-results/Denkemerweg%2027)

Objektadresse

Die genaue Adresse des Objekts ist vom Anbieter nicht freigegeben. In der Karte ist daher die ungefähre Lage der Immobilie dargestellt.

Objektbeschreibung

Grundstück mit ca. 760qm als unbeplanter Innenbereich mit sanierungsbedürftigem Altbestand bestehend aus

- kleinem Bahnhofs-/Bahnwaertergebaeude ca.85qm
Baujahr 1900 (an aktiver Haltestelle)

- alter landwirtschaftlicher Schuppen ca.80qm

- zum Flurstueck gehoert auch eine dreieckig spitz zulaufende Gruenlandflaeche mit 1084qm als Aussenbereich, welches vielleicht für eine Baumschule / Intensivkultur nutzbar gemacht werden könnte
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Das Flurstueck hat eine Gesamtgroesse von 1844qm
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Das Grundstueck waere unter Einhaltung der Vorschriften des gueltigen Baurechts und der Abstandsflaechen teilbar.

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Handlungsoption 1

Das Grundstück ist nach Abriss des Schuppens nur bedingt bebaubar bzw. dessen bebaubare Fläche sinkt - durch Linienziehung zwischen den Außengrenzen von Bahnwärterhäuschen und Nachbarhaus.

Potentiell bebaubare Fläche, dann nur ca. 120qm.

Nutzung dieser Fläche mit Maßen von 4 x 25 Metern als "Baugrund" bleibt einer Bauvoranfrage vorbehalten. Eine Tiny-House-Anfrage müßte von Ihnen gestellt werden.

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Handlungsoption 2

Die Nutzung oder Umnutzung des Schuppens für andere private oder landwirtschaftliche Zwecke.

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Handlungsoption 3

Abriss des Schuppens und Errichtung eines neuen landwirtschaftlichen Objektes
in Ihrer Eigenschaft als landwirtschaftlicher Betrieb.

Passwort: "verfahrensfreie Vorhaben"
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Weitere Angaben

Der Hausanschluss an die oeffentliche Kanalisation steht heran.

oeffentlicher Kanal liegt am aessersten Grundstuecksrand an.
Zwischen Haus und Anschluss-Stelle zum Kanal liegen ca. 60 Meter;

eine Fuehrung der Anschlussleitung ueber das eigene Privat-Gelaende mittels Hebe-Anlage und Abwasserdruckleitung ist planbar.

Bahnwaerterhaeuschen benoetigt eine sichere handwerkliche Hand und wäre renovierungsbedürftig.

Kleiner Keller bestehend aus zwei Kammern ueber Aussenzugang zugaenglich.

Eine Kammer besteht aus einem Gewölberaum, und die Eingangskammer hat eine Kappendecke.
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Der Landwirtschaftliche Schuppen mit ca.100qm Grundflaeche hat Platzhalterfunktion i.S.v. §34 BauG - unbeplanter Innenbereich, und könnte ggf. in Rahmen eines Bauantrages umgewidmet werden.

Ein Abriss des landwirtschaftlichen Schuppen wäre verfahrensfrei, muss aber vorher trotz Verfahrensfreiheit aus Naturschutzrechtlichen Gruenden mit dem LRA Sigmaringen abgestimmt werden.

Sonstiges

Geschlossenen Grubenanlage kann nach deren Leerung, Endreinigung bzw. Still-Legung ggf. als Zisterne fuer Gartenbewaesserung erhalten bleiben.
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Ausser der Pflicht zum Anschluss an den oeffentliche Kanal besteht kein Bauzwang.

Anbieter dieses Objekts

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von privat

Herr Anton Lechner


Alle Angaben ohne Gewähr.